Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beauftragt die Verwaltung mit der
Aufstellung fest installierter Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen im
Stadtgebiet der Stadt Hecklingen sowie mit der Prüfung einer Finanzierung und
mögliche Kosten-Nutzen-Rechnung durch einen privaten Betreiber.
Begründung/Sachverhalt:
Einige Bereiche der Stadt Hecklingen (z. B. Hamburger und Staßfurter Straße im OT Hecklingen oder Ortsdurchfahrt im OT Schneidlingen) weisen Probleme hinsichtlich der Verkehrsdisziplin auf. In § 3 StVO heißt es: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeugen und Ladung anzupassen.“ Diese Rechtsvorschrift greift unserer Ansicht nur, wenn diese auch stetig kontrolliert wird.
Anlagenverzeichnis:
Antrag der
SPD-Fraktion
gez. Dr. Roger
Stöcker
Fraktionsvorsitzender
SPD