Betreff
Prüfung der Aufstellung fest installierter Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen im Stadtgebiet der Stadt Hecklingen
Vorlage
TA/003/2020
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beauftragt die Verwaltung mit der Aufstellung fest installierter Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen im Stadtgebiet der Stadt Hecklingen sowie mit der Prüfung einer Finanzierung und mögliche Kosten-Nutzen-Rechnung durch einen privaten Betreiber.

 

 


Begründung/Sachverhalt:

Einige Bereiche der Stadt Hecklingen (z. B. Hamburger und Staßfurter Straße im OT Hecklingen oder Ortsdurchfahrt im OT Schneidlingen) weisen Probleme hinsichtlich der Verkehrsdisziplin auf. In § 3 StVO heißt es: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeugen und Ladung anzupassen.“ Diese Rechtsvorschrift greift unserer Ansicht nur, wenn diese auch stetig kontrolliert wird.

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der SPD-Fraktion

 

 

 

 

gez. Dr. Roger Stöcker

Fraktionsvorsitzender SPD