Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beauftragt die Verwaltung mit der
Aufstellung zwei fest installierter Geschwindigkeitsmessanzeigen im Stadtgebiet
der Stadt Hecklingen. Die Aufwendungen für die Anlagen werden aus der Investitionspauschale
finanziert.
Begründung/Sachverhalt:
Einige Bereiche der Stadt Hecklingen (z. B. Hamburger und Staßfurter Straße im OT Hecklingen oder Ortsdurchfahrt im OT Schneidlingen) weisen Probleme hinsichtlich der Verkehrsdisziplin auf. In § 3 StVO heißt es: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeugen und Ladung anzupassen.“ Diese Rechtsvorschrift greift unserer Ansicht nur, wenn diese auch stetig kontrolliert wird. Da eine stetige Kontrolle durch fest installierte Geschwindigkeitsmessanlagen ausgeschlossen scheint, hält die SPD-Fraktion die Aufstellung von Geschwindigkeitsmessanzeigen für eine sinnvolle Maßnahme zur Verkehrsdisziplin.
Anlagenverzeichnis:
Antrag der
SPD-Fraktion
gez. Dr. Roger
Stöcker
Fraktionsvorsitzender
SPD