Betreff
Prüfung der Aufstellung fest installierter Geschwindigkeitsmessanzeigen im Stadtgebiet der Stadt Hecklingen
Vorlage
TA/007/2020
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beauftragt die Verwaltung mit der Aufstellung zwei fest installierter Geschwindigkeitsmessanzeigen im Stadtgebiet der Stadt Hecklingen. Die Aufwendungen für die Anlagen werden aus der Investitionspauschale finanziert.

 

 


Begründung/Sachverhalt:

Einige Bereiche der Stadt Hecklingen (z. B. Hamburger und Staßfurter Straße im OT Hecklingen oder Ortsdurchfahrt im OT Schneidlingen) weisen Probleme hinsichtlich der Verkehrsdisziplin auf. In § 3 StVO heißt es: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeugen und Ladung anzupassen.“ Diese Rechtsvorschrift greift unserer Ansicht nur, wenn diese auch stetig kontrolliert wird. Da eine stetige Kontrolle durch fest installierte Geschwindigkeitsmessanlagen ausgeschlossen scheint, hält die SPD-Fraktion die Aufstellung von Geschwindigkeitsmessanzeigen für eine sinnvolle Maßnahme zur Verkehrsdisziplin.

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der SPD-Fraktion

 

 

 

 

 

gez. Dr. Roger Stöcker

Fraktionsvorsitzender SPD