Betreff
Erhöhung finanzieller Mittel zur Durchführung grundhafter Ausbau Ballplatz / Karl-Marx-Platz II. BA 1. Teilabschnitt im OT Groß Börnecke
Vorlage
615/19
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen stimmt  der  Erhöhung der Bereitstellung der finanziellen Mittel als Eigenanteil zum grundhaften Ausbau Ballplatz / Karl-Marx-Platz II. BA, 1. TA im OT Groß Börnecke vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht wie folgt zu.

 

Produkt:                    54111.000   Gemeindestraßen

Sachkonto:               096200        Straßenausbau Ballplatz / Karl-Marx-Platz 2. BA, 1. TA

Maßnahme:              54111-GB-104

Entwurf Planansatz: 175.000,00 € brutto

Erhöhung:                 33.500,00 € brutto

Gesamt:                    208.500,00 € brutto 

 

Maßnahme

Ballplatz,Karl-Marx-Platz II.BA, 1. TA,

Gesamtkosten

€ brutto

Fördermittel € brutto

Eigenmittel  Investitions-pauschale  € brutto

davon Beiträge KAG-LSA          brutto

Erhöhung

33.500,00

24.000,00

9.500,00

6.000,00

 

 

 

 


Der Stadtrat der Stadt Hecklingen stimmte mit den  Beschlüssen  441/17-SR- vom 12.12.2017, 476/18-SR- vom  20.03.2018 und 521/18-SR- vom 19.06.2018 mehrheitlich der Durchführung grundhafter Ausbau Ballplatz / Karl-Marx-Platz II. BA, 1. TA zu.

Nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung, der Submission am 18.01.2019 und der anschließend fachtechnischen und rechnerischen Prüfung und Auswertung durch das beauftragte Ingenieurbüro erhöhen sich die Baukosten und damit auch die Planungskosten. Um die Gesamtmaßnahme zu realisieren, wird eine Erhöhung der  Mittel in Höhe von 33.500,00 € brutto benötigt.

 

Die Nachbewilligung ist beim ALFF mit Schreiben vom 24.01.2019 beantragt und im Rahmen des vorzeitigen Maßnahmebeginns genehmigt.

               

Die Finanzierung stellt sich im Haushaltsjahr 2019 mit Stadtratsbeschluss wie folgt dar:

 

Maßnahme

Ballplatz,Karl-Marx-Platz II.BA, 1. TA,

Gesamtkosten

€ brutto

Fördermittel € brutto

Eigenmittel  Investitions-pauschale  € brutto

davon Beiträge KAG-LSA          brutto

Beschluss- Nr.

521/18-SR- vom 19.06.2018

175.000,00

121.500,00

53.500,00

43.600,00

Erhöhung

33.500,00

24.000,00

9.500,00

6.000,00

Gesamt

208.500,00

145.500,00

63.000,00

49.600,00

 

 

 


 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen