Betreff
Überprüfung der Verträge mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen Hecklingen
Vorlage
TA/015/2020
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beauftragt den Bürgermeister, die bestehenden Verträge mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen (Lebenshilfe Bördeland gGmbH und Volkssolidarität MD) mit einem Rechtsanwaltsbüro auf Aktualität sowie Plausibilität zu überprüfen.

Ziel soll sein, bis zum 30.09.2020 eine Expertise zur Wirtschaftlichkeit und Optimierung dem Stadtrat zur Verfügung zu stellen.

 

 


Begründung/Sachverhalt:

Die Stadt Hecklingen sowie die damals noch selbständigen Gemeinden hatten sich nach der Wende entschlossen, aus Einsparungsgründen die Kindertageseinrichtungen in freie Trägerschaft zu übergeben. Dieses wurde von den übergeordneten Organen auch dementsprechend publiziert und empfohlen.

Die Lebenshilfe Bördeland gGmbH erhielt den Zuschlag und wurde Träger für die Einrichtung Hecklingen, Schneidlingen und Cochstedt.

Die Volkssolidarität MD erhielt den Zuschlag zur Trägerschaft für die Einrichtung in Groß Börnecke.

Die damals geschlossenen Verträge wurden seit in Kraft treten noch nie wieder überprüft und aktualisiert.

 

In der letzten Beschlussfassung zum Ausbau der Kindertagesstätte Schneidlingen wurden zu den bestehenden Verträgen mit dem Träger Lebenshilfe Bördeland gGmbH durch die Stadträte Fragen aufgeworfen, zu denen unbedingte Erläuterungen benötigt werden.

Aus diesem Grund erachten wir eine Prüfung durch externe Berater unbedingt notwendig. Ziel der Expertise muss es sein, Optimierungen der Vertragsgestaltung zu erreichen und die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen.

 

Weitere Begründungen ergeben sich sicherlich während der Diskussion zum Antrag und erfolgen dann mündlich.

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der WGH-Fraktion

 

 

 

gez. Ethel-Maria Muschalle-Höllbach

Fraktionsvorsitzende WGH