Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt den Kassenkredit des Stadtbetriebes „Sankt Georg“ für das Wirtschaftsjahr 2020 auf 180.000,00 € festzusetzen.
Der im Haushaltsjahr 1996 durch die Sonderkasse des Stadtbetriebes „Sankt
Georg“ in Anspruch genommene Kassenkredit in Höhe von 1.004.688,55 € sollte
durch Erlöse aus Grundstücksverkäufen getilgt werden.
In den Wirtschaftsjahren 1997 bis 2004 wurden Tilgungen in Höhe von 706.656,51 € vorgenommen.
Nach Ablösung des langfristigen Kredites konnten im Jahr 2016 erstmals wieder Tilgungen des Kassenkredites vorgenommen werden.
Der Kassenkredit beläuft sich per 01.01.2020 auf 180.000,00 €.
Es wird vorgeschlagen, den Kassenkredit auf den Betrag von 180.000,00 € festzusetzen.
Nach § 110 Abs. 2 KVG LSA hatte die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises für das Jahr 2019 die Genehmigung des Liquiditätskredites in Höhe von 210.000,00 € erteilt.