Betreff
Festsetzung des Kassenkredites für das Wirtschaftsjahr 2020 des Stadtbetriebes "Sankt Georg" Hecklingen
Vorlage
110/20
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt den Kassenkredit des Stadtbetriebes „Sankt Georg“ für das Wirtschaftsjahr 2020 auf 180.000,00 € festzusetzen.      

 


Der im Haushaltsjahr 1996 durch die Sonderkasse des Stadtbetriebes „Sankt Georg“ in Anspruch genommene Kassenkredit in Höhe von 1.004.688,55 € sollte durch Erlöse aus Grundstücksverkäufen getilgt werden.

In den Wirtschaftsjahren 1997 bis 2004 wurden Tilgungen in Höhe von 706.656,51 € vorgenommen.

Nach Ablösung des langfristigen Kredites konnten im Jahr 2016 erstmals wieder Tilgungen des Kassenkredites vorgenommen werden.

Der Kassenkredit beläuft sich per 01.01.2020 auf 180.000,00 €.

 

Es wird vorgeschlagen, den Kassenkredit auf den Betrag von 180.000,00 € festzusetzen.

Nach § 110 Abs. 2 KVG LSA hatte die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises für das Jahr 2019 die Genehmigung des Liquiditätskredites in Höhe von 210.000,00 € erteilt.

 

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt