Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Ergänzungssatzung zur Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Untere Bode“ und „Selke/Obere Bode“ für das Erhebungsjahr 2017.
Gemäß § 6 der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der
Unterhaltungsverbände „Untere Bode“ und „Selke/Obere Bode“ kann die Festsetzung
des Umlagesatzes in Form einer Ergänzungssatzung erfolgen. Für das Jahr 2017
liegt der Stadt Hecklingen die endgültige Festsetzung für die Umlage durch die
Unterhaltungsverbände vor.
In der vorliegenden Ergänzungssatzung werden Umlagesätze (Flächenbeitrags- und Erschwernisbeitragssätze) für die Unterhaltungsverbände „Untere Bode“ und „Selke/Obere Bode“ für das Jahr 2017 festgesetzt.
Ergänzungssatzung 2017