Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt das Haushaltskonsolidierungskonzept für den Zeitraum 2020-2028.
Gemäß § 98 Abs. 3 KVG LSA ist der Haushalt der Kommune jedes Jahr in Planung und Rechnung der Erträge und Aufwendungen (Ergebnisplan) auszugleichen. Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn die Erträge die Höhe der Aufwendungen (Jahresergebnis) erreichen.
Kann
ein Haushaltsausgleich entgegen den Grundsätzen des § 98 Abs. 3 KVG LSA nicht
erreicht werden, ist gemäß § 100 Abs. 3 KVG LSA ein
Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen. Das
Haushaltskonsolidierungskonzept dient dem Ziel, die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit
der Kommune zu erreichen. Der Haushaltsausgleich ist zum nächstmöglichen
Zeitpunkt wiederherzustellen, spätestens jedoch im fünften Jahr, das auf die
mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung folgt.
Gemäß
§ 100 Abs. 4 KVG LSA ist ein Haushaltskonsolidierungskonzept auch aufzustellen,
wenn die Kommune den Haushaltsausgleich gemäß § 98 Abs. 3 KVG LSA erreicht,
aber gemäß § 98 Abs. 5 Satz 2 KVG LSA überschuldet ist. Das
Haushaltskonsolidierungskonzept dient dem Ziel, den Nicht-durch-Eigenkapitalgedeckten-Fehlbetrag
vollständig abzubauen. Im Haushaltskonsolidierungskonzept sind der
erforderliche Zeitraum und die Maßnahmen für den Abbau des Fehlbetrages zum
nächstmöglichen Zeitpunkt festzulegen.
Gemäß
§ 110 Absatz 1 Satz 1 KVG LSA können die Kommunen zur rechtzeitigen Leistung
ihrer Auszahlungen Kredite bis zu dem in der Haushaltsatzung festgesetzten
Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite bedarf laut Absatz 2 im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde, wenn er ein Fünftel der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan übersteigt.
Die Stadt Hecklingen kann 2020 den Ergebnishaushalt ausgleichen. Mittelfristig für die nächsten Jahre ist die nicht gegeben. Da kommt es zu erhöhten Fehlbeträgen, wodurch ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen ist. Des Weiteren übersteigt der Liquiditätskredit 5 % der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Dadurch ist ebenfalls ein Konzept aufzustellen. Erläuterungen erfolgen im Bericht.
Haushaltskonsolidierungskonzept
Gesamtergebnisplan
Gesamtfinanzplan
Aufstellung Konsolidierungsmaßnahmen