Betreff
Haushaltssatzung der Stadt Hecklingen für das Haushaltsjahr 2020 mit Haushaltsplan 2020 nebst Anlagen
Vorlage
113/20
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Hecklingen für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Haushaltsplan mit allen Anlagen.


 

Gemäß § 100 KVG LSA hat die Stadt Hecklingen für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist nach § 101 Abs. 1 KVG LSA Teil der Haushaltssatzung. Der Haushaltsplan besteht gem. § 1 Abs. 1 KomHVO LSA aus:

 

1. dem Ergebnisplan

2. dem Finanzplan

3. den Teilplänen und

4. dem Stellenplan.

 

Dem Haushaltsplan sind gem. § 1 Abs. 2 KomHVO LSA entsprechende Unterlagen beizufügen:

 

1. Vorbericht

2. Übersicht über Verpflichtungsermächtigungen

3. Übersicht über Rücklagen und Verbindlichkeiten

4. Übersicht über Zuwendungen an Fraktionen

5. Haushalts- und Wirtschaftspläne von Unternehmen

6. Übersicht über Budget und

7. Haushaltskonsolidierungskonzept (separate Vorlage).

 

Die Stadt Hecklingen befand sich im Haushaltsjahr 2019 in der vorläufigen Haushaltsführung. Der Haushalt für das Jahr 2020 ist für die weitere Arbeit der Stadt Hecklingen im Bezug auf die Finanzlage von tragender Bedeutung. Weitere Begründungen zum Haushaltsplan werden im Vorbericht erläutert.

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Haushalt mit Haushaltssatzung und Haushaltsplan