Betreff
Einlegung von Rechtsmitteln zum Veranlagungsbescheid für die Umlage des Unterhaltungsverbandes "Selke/Obere Bode" für das Beitragsjahr 2020
Vorlage
114/20
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet auf die Einlegung von Rechtsmitteln und legt keinen Widerspruch gegen den Veranlagungsbescheid 2020 zur Zahlung der Umlage in Höhe von 8.624,38 € an den Unterhaltungsverband „Selke/Obere Bode“ ein.

               


Mit Schreiben vom 11.05.2020 – Posteingang 13.05.2020 – erging der Veranlagungsbescheid des Unterhaltungsverbandes „Selke/Obere Bode“ – Jahresbeitrag 2020 in Höhe von insgesamt 8.624,38 €.

 

Mit Beschluss Nr. 045/14-SR- hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschlossen, dass der Bürgermeister verpflichtet wird, für eingehende Umlagebescheide (hier: Veranlagungsbescheid für das Jahr 2020) eine Entscheidung vom Stadtrat der Stadt Hecklingen über die mögliche Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren innerhalb der gesetzlichen Frist mittels Beschluss einzuholen.

 

Deshalb wird dem Stadtrat der Veranlagungsbescheid 2020 für die Umlage des Unterhaltungsverbandes „Selke/Obere Bode“ zur Entscheidung über ein mögliches Rechtsbehelfsverfahren vorgelegt.            

 

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Veranlagungsbescheid für das Beitragsjahr 2020 des UHV „Selke/Obere Bode“