Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet auf die Einlegung von Rechtsmitteln und legt keinen Widerspruch gegen den Veranlagungsbescheid 2020 zur Zahlung der Umlage in Höhe von 8.624,38 € an den Unterhaltungsverband „Selke/Obere Bode“ ein.
Mit Schreiben vom 11.05.2020 – Posteingang 13.05.2020 – erging der
Veranlagungsbescheid des Unterhaltungsverbandes „Selke/Obere Bode“ –
Jahresbeitrag 2020 in Höhe von insgesamt 8.624,38 €.
Mit Beschluss Nr. 045/14-SR- hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen
beschlossen, dass der Bürgermeister verpflichtet wird, für eingehende
Umlagebescheide (hier: Veranlagungsbescheid für das Jahr 2020) eine
Entscheidung vom Stadtrat der Stadt Hecklingen über die mögliche Durchführung
von Rechtsbehelfsverfahren innerhalb der gesetzlichen Frist mittels Beschluss
einzuholen.
Deshalb wird dem Stadtrat der Veranlagungsbescheid 2020 für die Umlage
des Unterhaltungsverbandes „Selke/Obere Bode“ zur Entscheidung über ein
mögliches Rechtsbehelfsverfahren vorgelegt.
Veranlagungsbescheid für das Beitragsjahr 2020 des UHV „Selke/Obere Bode“