Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses 041/19 zum Erlass der 1. Änderungssatzung zur Umlage von Verbandsbeiträgen der Unterhaltungsverbände „Untere Bode“ und „Selke/Obere Bode“ vom 17.09.2019.
In der Stadtratssitzung vom 17.09.2019 hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen mit Beschluss: 041/19 - die 1. Änderungssatzung zur Umlage von Verbandsbeiträgen der Unterhaltungsverbände „Untere Bode“ und „Selke/Obere Bode“ beschlossen.
Mit Schreiben vom 09.10.2019 wurde die 1. Änderungssatzung der Stadt Hecklingen bei
der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises angezeigt.
Mit Schreiben vom 17.06.2020 hat die Kommunalaufsicht auf das Anhörungsrecht des Ortschaftsrates gemäß § 84 Abs.2 Satz 4 Nr.6 KVG LSA verwiesen. Danach muss eine Anhörung des Ortschaftsrates vor dem Beschluss des Stadtrates erfolgt sein, damit der Standpunkt des Ortschaftsrates bei der Beratung und Beschlussfassung des Stadtrates berücksichtigt werden kann.
Da die Anhörung durch die Ortschaftsräte nicht vor dem Beschluss des Stadtrates erfolgt ist, wird vorgeschlagen den o.g. Beschluss aufzuheben.
Beschluss: 041/19 mit Anlage