Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Ergänzungssatzung zur
Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Untere Bode“
und „Selke/Obere Bode“ für den Umlagezeitraum 2016 in der Form der Anlage zur
Beschlussvorlage.
Gemäß § 6 der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der
Unterhaltungsverbände „Untere Bode“ und „Selke/Obere Bode“ kann die Festsetzung
des Umlagesatzes in Form einer Ergänzungssatzung erfolgen. Für das Jahr 2016
liegt der Stadt Hecklingen die endgültige Festsetzung für die Umlage durch die
Unterhaltungsverbände vor.
In der vorliegenden Ergänzungssatzung werden die Umlagesätze
(Flächenbeitrags- und Erschwernis-beitragssätze) für die Unterhaltungsverbände
„Untere Bode“ und „Selke/Obere Bode“ für en Umlagezeitraum 2016 festgesetzt.
Mit Beschluss 49/19 hat der Stadtrat bereits eine inhaltlich
gleichlautende Ergänzungssatzung beschlossen. Diese wirkte aufgrund der
Festlegungen zum Inkrafttreten jedoch nicht in den Erhebungszeitraum zurück,
was zur Unwirksamkeit der Regelungen führte.
Mit der neuerlichen Beschlussfassung soll diese Rückwirkung erreicht werden. Die neue Ergänzungssatzung liegt der Beschlussvorlage an.
Ergänzungssatzung 2016