Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Aufhebung seines Beschlusses Nr. 49/19 zum Erlass einer Ergänzungssatzung zur Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Untere Bode„ und „Selke/Obere Bode“ vom 17.09.2019.
Mit
Beschluss 49/19 hat der Stadtrat eine Ergänzungssatzung
zur Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Untere
Bode„ und „Selke/Obere Bode“ erlassen, mit der er die Umlagesätze des
Umlagezeitraums 2016 festlegte.
Entsprechend der Festlegungen
zum Inkrafttreten wirkte diese Satzung nicht in den Umlagezeitraum und ist
damit nach gefestigter Rechtsprechung nichtig.
Damit verliert der Beschluss Nr.
49/19 seine Wirksamkeit und ist im Ergebnis dessen formal aufzuheben.
Eine korrigierte
Ergänzungssatzung ist im Rahmen einer neuerlichen Beschlussfassung zu erlassen.
Beschluss 49/19
Anlage zum Beschluss 49/19