Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen im Ortsteil Cochstedt im Wortlaut der dem Beschluss beigefügten Anlage.
Die Aufhebungssatzung ist bei der Kommunalaufsicht anzuzeigen und zu veröffent-lichen.
Aufgrund der Aufgabenübertragung der Schmutzwasserbeseitigungspflicht der
Stadt Hecklingen OT Cochstedt auf den WAZV „Bode-Wipper“ zum 01.01.2017 ist die
Stadt Hecklingen nicht mehr zuständig.
Satzungen, die keine Wirksamkeit mehr entfalten, sind im förmlichen
Verfahren aufzuheben.
Da die o. g. Satzung aufgrund der Aufgabenübertragung der Schmutzwasserbeseitigung nicht mehr als Ermächtigungsgrundlage benötigt wird, ist diese in Form einer Aufhebungssatzung aufzuheben.
Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen im Ortsteil Cochstedt