Betreff
Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen im Ortsteil Cochstedt
Vorlage
128/20
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen im Ortsteil Cochstedt im Wortlaut der dem Beschluss beigefügten Anlage.

 

Die Aufhebungssatzung ist bei der Kommunalaufsicht anzuzeigen und zu veröffent-lichen.    


Aufgrund der Aufgabenübertragung der Schmutzwasserbeseitigungspflicht der Stadt Hecklingen OT Cochstedt auf den WAZV „Bode-Wipper“ zum 01.01.2017 ist die Stadt Hecklingen nicht mehr zuständig.

 

Satzungen, die keine Wirksamkeit mehr entfalten, sind im förmlichen Verfahren aufzuheben.             

 

Da die o. g. Satzung aufgrund der Aufgabenübertragung der Schmutzwasserbeseitigung nicht mehr als Ermächtigungsgrundlage benötigt wird, ist diese in Form einer Aufhebungssatzung aufzuheben.

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen im Ortsteil Cochstedt