Betreff
über die Abschaffung der Grüngutcontainer
Vorlage
618/19
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Abschaffung der Grüngutcontainer der Stadt Hecklingen mit sofortiger Wirkung.


ie Stadt Hecklingen hält in den einzelnen Ortschaften in der Zeit von April bis Anfang November eines Jahres Grüngutannahmestellen vor.

Diese Grüngutcontainer waren von der Historie her, für das öffentliche Grün und somit für die Ortsteile gedacht. In den letzten Jahren haben sich diese Grüngutcontainer zu öffentlichen Annahmestellen für Grüngut entwickelt.

 

Die Aufstellung der Container ist an nachfolgende Voraussetzungen seitens der Stadt Hecklingen gebunden:

·         Die Stellplätze (je Ortsteil ein Stellplatz) sind mindestens so groß zu dimensionieren, dass zwei Container mit einem Fassungsvermögen von 10 m³ nebeneinander aufzustellen sind. (Wechselmöglichkeit)

·         Die Stellflächen sind einzuzäunen und so, vor einem unbefugten Zugriff zu sichern.

·         Die Befüllung darf nur zu den ausgehängten Annahmezeiten der Ortsteile erfolgen.

·         Die Annahme des Grüngutes darf eine Menge von maximal einem Kubikmeter nicht übersteigen (Kleinstmengenregelung = PKW – Kofferraum oder einachsiger PKW – Anhänger bis 500 kg, ungebremst)

·         Während der Öffnungszeiten ist eine verantwortliche Person im Auftrag der Stadt Hecklingen zur Sicherung der ordnungsgemäßen Befüllung der Container vor Ort.

·         Die Zuwegung muss so ausgebaut sein, dass ein LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 18 t gefahrlos die Container stellen kann.

 

Da die Stadt Hecklingen Betreiber der Annahmestellen ist, sind durch diese auch alle mit der Grüngutannahme im Zusammenhang stehenden haftungsrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen abzusichern.

 

Um die geforderten Grundbedingungen für das Vorhalten der Grüngutannahmestellen in allen Ortsteilen erfüllen zu können, entstehen der Stadt somit jährlich Kosten.

 

 

  • für den Ortsteil Hecklingen in Höhe von  ca. 2.200 €
  • für die anderen Ortsteile in Höhe von ca. 1.228 € je Ortsteil

 

 

Die Gesamtkosten belaufen sich somit für den Annahmezeitraum eines Jahres auf insgesamt ca. 5.900 € für alle Ortsteile der Stadt Hecklingen.

 

 

Die Differenz zwischen dem Ortsteil Hecklingen und den anderen Ortsteilen kommt dadurch zustande, da die Absicherung der Aufsichtsperson in Hecklingen durch einen Dritten (Hecklinger Stadtbaubetrieb GmbH) erfolgt, was ca. 924 € mehr für den besagten Annahmezeitraum ausmacht, im Gegensatz zum Einsatz eines Gemeindearbeiters.

 

Die Möglichkeit des Einsatzes von 1-€-Jobbern bei der Grüngutannahme ist unzulässig.

 

Mit der Einführung der Biotonne besteht keine Notwendigkeit mehr, die Grüngutcontainer für die Bürger vorzuhalten. Für größere Mengen stehen die Wertstoffhöfe im Salzlandkreis oder ein kostenpflichtiger Containerdienst zur Verfügung.

 

Eine weitere Nutzung der Grüngutcontainer der Ortsteile bedeutet, dass man sich die Bioabfallgebühren spart, da die Grüncontainer über die Grundgebühr finanziert werden. Dies führt augenscheinlich zu einer Ungleichbehandlung von Nutzern der Biotonne und denen, die sich von der Biotonne befreien lassen.

 

Aus diesen Gründen und unter Beachtung der Haushaltssituation der Stadt Hecklingen muss eine Entscheidung zur weiteren Nutzung der Grüngutcontainer in den Ortsteilen erfolgen.

 


 

 

X Keine finanziellen Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

           

 

 

Für die Grüngutannahme fallen lediglich Personalkosten an, da die Bereitstellung der Container kostenfrei vom Kreiswirtschaftsbetrieb für das Schnittgrün der öffentlichen Grünanlagen zur Verfügung gestellt wird.