Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Abschaffung der Grüngutcontainer der Stadt Hecklingen mit sofortiger Wirkung.
ie Stadt Hecklingen
hält in den einzelnen Ortschaften in der Zeit von April bis Anfang November
eines Jahres Grüngutannahmestellen vor.
Diese
Grüngutcontainer waren von der Historie her, für das öffentliche Grün und somit
für die Ortsteile gedacht. In den letzten Jahren haben sich diese
Grüngutcontainer zu öffentlichen Annahmestellen für Grüngut entwickelt.
Die Aufstellung der
Container ist an nachfolgende Voraussetzungen seitens der Stadt Hecklingen
gebunden:
·
Die
Stellplätze (je Ortsteil ein Stellplatz) sind mindestens so groß zu
dimensionieren, dass zwei Container mit einem Fassungsvermögen von 10 m³
nebeneinander aufzustellen sind. (Wechselmöglichkeit)
·
Die
Stellflächen sind einzuzäunen und so, vor einem unbefugten Zugriff zu sichern.
·
Die
Befüllung darf nur zu den ausgehängten Annahmezeiten der Ortsteile erfolgen.
·
Die
Annahme des Grüngutes darf eine Menge von maximal einem Kubikmeter nicht
übersteigen (Kleinstmengenregelung = PKW – Kofferraum oder einachsiger PKW –
Anhänger bis 500 kg, ungebremst)
·
Während
der Öffnungszeiten ist eine verantwortliche Person im Auftrag der Stadt
Hecklingen zur Sicherung der ordnungsgemäßen Befüllung der Container vor Ort.
·
Die
Zuwegung muss so ausgebaut sein, dass ein LKW mit einem zulässigen
Gesamtgewicht von 18 t gefahrlos die Container stellen kann.
Da die Stadt
Hecklingen Betreiber der Annahmestellen ist, sind durch diese auch alle mit der
Grüngutannahme im Zusammenhang stehenden haftungsrechtlichen und
arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen abzusichern.
Um die geforderten
Grundbedingungen für das Vorhalten der Grüngutannahmestellen in allen
Ortsteilen erfüllen zu können, entstehen der Stadt somit jährlich Kosten.
- für den Ortsteil Hecklingen in Höhe von ca. 2.200 €
- für die anderen Ortsteile in Höhe von ca. 1.228 € je Ortsteil
Die Gesamtkosten
belaufen sich somit für den Annahmezeitraum eines Jahres auf insgesamt ca.
5.900 € für alle Ortsteile der Stadt Hecklingen.
Die Differenz
zwischen dem Ortsteil Hecklingen und den anderen Ortsteilen kommt dadurch
zustande, da die Absicherung der Aufsichtsperson in Hecklingen durch einen
Dritten (Hecklinger Stadtbaubetrieb GmbH) erfolgt, was ca. 924 € mehr für den
besagten Annahmezeitraum ausmacht, im Gegensatz zum Einsatz eines
Gemeindearbeiters.
Die Möglichkeit des
Einsatzes von 1-€-Jobbern bei der Grüngutannahme ist unzulässig.
Mit der Einführung
der Biotonne besteht keine Notwendigkeit mehr, die Grüngutcontainer für die
Bürger vorzuhalten. Für größere Mengen stehen die Wertstoffhöfe im
Salzlandkreis oder ein kostenpflichtiger Containerdienst zur Verfügung.
Eine weitere Nutzung
der Grüngutcontainer der Ortsteile bedeutet, dass man sich die
Bioabfallgebühren spart, da die Grüncontainer über die Grundgebühr finanziert
werden. Dies führt augenscheinlich zu einer Ungleichbehandlung von Nutzern der
Biotonne und denen, die sich von der Biotonne befreien lassen.
Aus diesen Gründen
und unter Beachtung der Haushaltssituation der Stadt Hecklingen muss eine
Entscheidung zur weiteren Nutzung der Grüngutcontainer in den Ortsteilen
erfolgen.
X Keine finanziellen Auswirkungen
☐Finanzielle Auswirkungen
Für
die Grüngutannahme fallen lediglich Personalkosten an, da die Bereitstellung
der Container kostenfrei vom Kreiswirtschaftsbetrieb für das Schnittgrün der
öffentlichen Grünanlagen zur Verfügung gestellt wird.