Betreff
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen im Gebiet des Flughafens Ortsteil Cochstedt
Vorlage
130/20
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die 2. Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen im Gebiet des Flughafens Ortsteil Cochstedt“   

 

Die 2. Änderungssatzung ist bei der Kommunalaufsicht anzuzeigen und zu veröffentlichen.


Der Stadtrat der Stadt Hecklingen hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 die Schmutzwassergebührensatzung Flughafen Cochstedt beschlossen.

Mit Datum vom 20.12.2016 wurde die Satzung bei der Kommunalaufsicht angezeigt, damit ist die Stadt Hecklingen Ihrer Mitteilungspflicht gemäß § 8 Abs. 2KVG LSA nachgekommen.

 

Die Satzung wurde im Amtsblatt für den Salzlandkreis vom 27.12.2016, Nr. 49 veröffentlicht.

 

Nach erfolgter Überprüfung der o. g. Satzung durch die Kommunalaufsicht ergaben sich Hinweise und Bemerkungen die nunmehr in einer 2. Änderungssatzung eingearbeitet wurden. Siehe Anhang 

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


2. Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen im Gebiet des Flughafens Ortsteil Cochstedt“          

 

Lesefassung ALT-NEU 2. Änderungssatzung