Betreff
Abwasserbeseitigungssatzung OT Cochstedt (Ortslage und Gebiet Flughafen)
Vorlage
132/20
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die „Satzung der Stadt Hecklingen über die Beseitigung von Abwasser und den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage“ (Abwasserbeseitigungssatzung) im Wortlaut der dem Beschluss beigefügten Anlage

.


Der Stadtrat der Stadt Hecklingen hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 die Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen im Gebiet des Flughafens Cochstedt – Ortsteil Cochstedt beschlossen. Mit Schreiben vom 20.12.2016 wurde die Satzung bei der Kommunalaufsicht angezeigt, die Stadt Hecklingen ist damit Ihrer Mitteilungspflicht gemäß § 8 Abs. 2 KVG LSA nachgekommen.

Die Satzung wurde im Amtsblatt für den Salzlandkreis vom 27.12.2016, Nr. 49 veröffentlicht.

 

Nach erfolgter Überprüfung der o.g. Satzung ergaben sich im Rahmen der Gesamtbetrachtung  Bemerkungen und Hinweise der Kommunalaufsicht hinsichtlich einer umfassenden Überarbeitung des Satzungsrechts der Stadt Hecklingen bezüglich der Abwasserbeseitigung im Ortsteil Cochstedt, da die Aufgabenzuständigkeit bei der Stadt Hecklingen verblieben ist - Niederschlagswasserbeseitigung insgesamt sowie die Schmutzwasserbeseitigung der Grundstücke im Flughafengebiet Cochstedt.

 

Bezüglich der Schmutzwasserbeseitigung gibt es auf Seiten der Stadt Hecklingen lediglich eine „Restzuständigkeit“ für die im Flughafengebiet des Ortsteils Cochstedt belegenen Grundstücke. Denn soweit hat keine Aufgabenübertragung an den WAZV „Bode-Wipper“ stattgefunden, der zwar im Moment die technische und kaufmännische Betriebsführung bezüglich der Schmutzwasserbeseitigung auch für diese Grundstücke als Dienstleiter erbringt, die Stadt Hecklingen hat jedoch als zuständige Aufgabenträgerin die satzungsrechtlichen Regelungen zu treffen.

 

Die Stadt Hecklingen hat die Schmutzwasserbeseitigungssatzung komplett neu erstellt und ist somit der rechtskonformen Anpassung des Satzungsrechts nachgekommen. Diese Satzung enthält die beiden öffentlichen Einrichtungen – Schmutzwasser Flughafen einerseits und Niederschlagswasser für den gesamten Ortsteil einschließlich Flughafen.

 

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Satzung der Stadt Hecklingen über die Beseitigung von Abwasser und den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage (Abwasserbeseitigungssatzung)