Betreff
Einvernehmen gem. § 11a KiFöG LSA gemäß Anlage 2 für die Kindertagesstätte "Sonnenkäferland" im Ortsteil Schneidlingen für das Verhandlungsjahr 2020
Vorlage
134/20
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt, das Einvernehmen gem. § 11a KiFöG gemäß Anlage 2 für die Kindertagesstätte „Sonnenkäferland“ im Ortsteil Schneidlingen, Träger Lebenshilfe „Bördeland“, für das Verhandlungsjahr 2020 zu erteilen.             


Mit Inkrafttreten des § 11a Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt vom 01.01.2015 schließt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Salzlandkreis), mit den Trägern von Tageseinrichtungen in seinem Zuständigkeitsbereich, Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen über den Betrieb von Tageseinrichtungen mit den Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften. Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes vom 19.12.2018 sind gem. § 11a diese Vereinbarungen schriftlich zu dokumentieren.

Nach Abstimmung mit dem Träger der Kindertagesstätte als auch mit dem Salzlandkreis wurden die beigefügten Unterlagen zur Einvernehmenserteilung der Kommune zur Verfügung gestellt. Es ergibt sich somit für die Kindertagesstätte „Sonnenkäferland“ ein Gesamtbedarf von 453.800,76 Euro. Der Salzlandkreis befürwortet den eingereichten Kostenplan nach umfangreicher Prüfung.

 

Nach Abzug der beschiedenen Zuweisungen durch das Land und den Landkreis in Höhe von 183.433,92 Euro sowie der zu erwartenden Kostenbeiträge in Höhe von 62.092,45 Euro verbleibt ein Finanzzuschuss durch die Kommune in Höhe von 208.274,39 Euro.             

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

X    Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

2020

Produkt

36511000    Kindertagesstätten

Sachkonto

531800

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

630.000 Euro (dient z. T. zur Deckung  anderer Einrichtungen

Gesamt

453.800,76 Euro

 

 


  1. Betriebswirtschaftliche Prüfung der LQE-Unterlagen Kita Schneidlingen
  2. Einvernehmenserteilung gem. § 11a Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA)