Betreff
öffentliche Widmung einer Gemeindestraße
Vorlage
136/20
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Widmung der Flurstücke 179, 180 und 235 der Flur 12 der Gemarkung Cochstedt für den öffentlichen Verkehr entsprechend der anliegenden Allgemeinverfügung. Die Allgemeinverfügung ist öffentlich bekannt zu machen.


Im Rahmen der inneren Erschließung des Flughafens Cochstedt wurde auf den Flurstücken 179, 180 und 235 der Flur 12 der Gemarkung Cochstedt ein Teil der ehemaligen Kreisstraße mit Fördermitteln ausgebaut und in diesem Zuge in die Straßenbaulast der Gemeinde überführt.

Eine Auflage des seinerzeit ergangenen Fördermittelbescheides war die Durchführung der öffentlichen Widmung der entstandenen kommunalen Verkehrsflächen. Bislang ist diese Widmung nicht geschehen und soll nunmehr nachgeholt werden.

Die Verkehrsfläche befindet sich in Verlängerung der bestehenden und mit Beschluss des Gemeinderates Cochstedt im Jahr 1996 gewidmeten Harzstraße, weshalb die Verwaltung empfiehlt, das verfahrensgegenständliche Teilstück der Harzstraße zuzuführen. Die genaue Lage der Verkehrsflächen ergibt sich aus der Übersichtskarte der Allgemeinverfügung (Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage).

Die betroffenen Flurstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Hecklingen, sodass die Voraussetzungen einer Widmung nach § 6 (3) des Straßengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (StrG LSA) erfüllt sind.

Die Widmung ist nach § 6 (1) StrG LSA eine Allgemeinverfügung, die entsprechend § 6 (2) StrG LSA durch den Straßenbaulastträger zu verfügen ist. In dieser Verfügung sind die Verkehrsflächen einer Straßengruppe nach § 3 (1) StrG LSA zuzuordnen. Die Verfügung kann mit weiteren Einschränkungen (etwa auf Benutzerarten, Benutzerzwecke oder Benutzerkreise) versehen werden.

Die Verwaltung sieht derzeit keine Gründe, derartige Einschränkungen vorzunehmen. Sollten derartige Gründe auftreten, kann die Einschränkung nachträglich verfügt werden.

Die Allgemeinverfügung zur Widmung der öffentlichen Verkehrsflächen ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt.                

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


1 - Allgemeinverfügung zur Widmung