Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Aufhebung seines Beschlusses Nr. 111/20 zum Erlass einer Ergänzungssatzung zur Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Untere Bode„ und „Selke/Obere Bode“ für das Erhebungsjahr 2017 vom 23.06.2020.
Mit
Beschluss 111/20 hat der Stadtrat eine Ergänzungssatzung
zur Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Untere
Bode„ und „Selke/Obere Bode“ für das Erhebungsjahr 2017 erlassen, mit der er
die Umlagesätze des Umlagezeitraums 2017 festlegte.
Entsprechend der Festlegungen
zum Inkrafttreten wirkte diese Satzung nicht in den Umlagezeitraum und ist
damit nach gefestigter Rechtsprechung nichtig.
Damit verliert der Beschluss Nr.
111/20 seine Wirksamkeit und ist im Ergebnis dessen formal aufzuheben.
Eine korrigierte Ergänzungssatzung
ist im Rahmen einer neuerlichen Beschlussfassung zu erlassen.
Beschluss 111/20
Anlage zum Beschluss 111/20