Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Ergänzungssatzung zur Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Untere Bode“ und „Selke/Obere Bode“ für den Umlagezeitraum 2017.
Gemäß § 6 der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der
Unterhaltungsverbände „Untere Bode“ und „Selke/Obere Bode“ kann die Festsetzung
des Umlagesatzes in Form einer Ergänzungssatzung erfolgen. Für das Jahr 2017
liegt der Stadt Hecklingen die endgültige Festsetzung für die Umlage durch die
Unterhaltungsverbände vor.
In der vorliegenden Ergänzungssatzung werden Umlagesätze
(Flächenbeitrags- und Erschwernisbeitragssätze) für die Unterhaltungsverbände
„Untere Bode“ und „Selke/Obere Bode“ für das Jahr 2017 festgesetzt.
Mit Beschluss 111/20 hat der Stadtrat bereits eine inhaltlich
gleichlautende Ergänzungssatzung beschlossen. Diese wirkte aufgrund der
Festlegungen zum Inkrafttreten jedoch nicht in den Erhebungszeitraum zurück,
was zur Unwirksamkeit der Regelungen führte.
Mit der neuerlichen Beschlussfassung soll diese Rückwirkung erreicht werden. Die neue Ergänzungssatzung liegt der Beschlussvorlage an.
Ergänzungssatzung 2017