Betreff
Auseinandersetzungsvereinbarung zur Verteilung des Vermögens und der Verbindlichkeiten des AZV "Bodeniederung"
hier: Entscheidung des Stadtrates der Stadt Hecklingen zum Abschluss der Vereinbarung
Vorlage
147/20
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt den Abschluss der Auseinandersetzungsvereinbarung zur Verteilung des Vermögens und der Verbindlichkeiten des Abwasserzweckverbandes „Bodeniederung“ in Abwicklung unter den Verbandsmitgliedern in der Fassung der Anlage zur Beschlussvorlage und ermächtigt den Bürgermeister zur Unterzeichnung.            


Am 24.04.1991 wurde durch die Gemeinden Hecklingen, Löderburg, Groß Börnecke, Winningen und Neundorf der Abwasserzweckverband „Bodeniederung“ gebildet.

 

Bereits im Jahr 2010 hat die Verbandsversammlung die Abwicklung des Abwasserzweckverbandes „Bodeniedeurng“ beschlossen. Hiernach besteht der AZV solange fort, als es für die Abwicklung notwendig ist. Die Abwicklung steht kurz vor dem Abschluss, weshalb der Umgang mit dem vorhandenen Vermögen bzw. den vorhandenen Verbindlichkeiten zu regeln ist.

 

Entsprechend § 17 (1) der Verbandssatzung ist die Verteilung des Vermögens und der Verbindlichkeiten durch einen Auseinandersetzungsvertrag zu regeln. Die Verteilung geschieht dabei anteilig nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Mitglieder. Hierbei wird entsprechend der Satzung auf die offizielle Einwohnerzahl der Verbandsmitglieder zum Ende des vorletzten Jahres vor der Auflösung abgestellt (hier: Einwohnerzahlen zum 31.12.2008).

 

Aufgrund der damaligen Gemeinde- und Verbandsstrukturen bleiben die Einwohnerzahlen des Ortsteils Cochstedt unberücksichtigt.

 

In der Vereinbarung wird prozentual der sich aufgrund der Einwohnerzahlen ergebende Anteil der Verbandsmitglieder am Vermögen ausgewiesen. Die Verteilung geschieht nach den vereinbarten Prozentsätzen.

 

Da eine geprüfte Schlussrechnung des AZV „Bodeniederung“ i.A. bislang nicht vorliegt, kann die finanzielle Auswirkung der Auseinandersetzungsvereinbarung nicht genau beziffert werden.

 

Nach jetzigem Kenntnisstand wird ein Restvermögen von 2.206.106,91 € unter den Mitgliedern zu verteilen sein. Der Anteil der Stadt Hecklingen hieran beträgt 572.461,27 €.

 

Der Vereinbarungsentwurf liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.

 

Die Verwaltung empfiehlt den Abschluss der Vereinbarung in der anliegenden Fassung.

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

2020

Produkt

53811000

Sachkonto

491100

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

572.461,27 €

 

 


1 - Auseinandersetzungsvereinbarung