Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet auf die Einlegung von Rechtsmitteln und legt keinen Widerspruch gegen den Beitragsbescheid 2019 zur Zahlung in Höhe von 7.445,80 € an den Unterhaltungsverband „Selke/Obere Bode“ ein.
Mit Schreiben vom 07.02.2019 – Posteingang 11.02.2019 – erging der
Veranlagungsbescheid des Unterhaltungsverbandes “Selke/Obere Bode” –
Jahresbeitrag 2018 in Höhe von insgesamt 7.445,80 €.
Mit Beschluss Nr. 045/14-SR- hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen
beschlossen, dass der Bürgermeister verpflichtet wird, für eingehende
Umlagebescheide (hier: Veranlagungsbescheid für das Jahr 2019) eine
Entscheidung vom Stadtrat der Stadt Hecklingen über die mögliche Durchführung
von Rechtsbehelfsverfahren innerhalb der gesetzlichen Frist mittels Beschluss
einzuholen. Deshalb wird dem Stadtrat der Veranlagungsbescheid 2019 für die
Umlage des Unterhaltungsverbandes „Selke/Obere Bode“ zur Entscheidung über ein
mögliches Rechtsbehelfsverfahren vorgelegt.
x Keine
finanziellen Auswirkungen