Betreff
Einlegung von Rechtsmitteln zum Veranlagungsbescheid für die Umlage des Unterhaltungsverbandes "Selke/Obere Bode" für das Jahr 2019
Vorlage
620/19
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet auf die Einlegung von Rechtsmitteln und legt keinen Widerspruch gegen den Beitragsbescheid 2019 zur Zahlung in Höhe von 7.445,80 € an den Unterhaltungsverband „Selke/Obere Bode“ ein.

           


Mit Schreiben vom 07.02.2019 – Posteingang 11.02.2019 – erging der Veranlagungsbescheid des Unterhaltungsverbandes “Selke/Obere Bode” – Jahresbeitrag 2018 in Höhe von insgesamt 7.445,80 €.

Mit Beschluss Nr. 045/14-SR- hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschlossen, dass der Bürgermeister verpflichtet wird, für eingehende Umlagebescheide (hier: Veranlagungsbescheid für das Jahr 2019) eine Entscheidung vom Stadtrat der Stadt Hecklingen über die mögliche Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren innerhalb der gesetzlichen Frist mittels Beschluss einzuholen. Deshalb wird dem Stadtrat der Veranlagungsbescheid 2019 für die Umlage des Unterhaltungsverbandes „Selke/Obere Bode“ zur Entscheidung über ein mögliches Rechtsbehelfsverfahren vorgelegt.

           

 


 

x Keine finanziellen Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen