Der Stadtrat der Stadt Hecklingen
beschließt, den Erlass der Aufhebungssatzung der Ergänzungssatzung zur Festlegung des Beitragssatzes zur „Satzung über die
Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen
Verkehrsanlagen der Stadt Hecklingen, Abrechnungsgebiet Groß Börnecke -
Investitionszeitraum 01.01.-31.12.2017
(Beschluss -Nr. 561/18-SR vom 18.10.2018) in Form der Anlage zur Beschlussvorlage.
.Der Stadtrat der Stadt Hecklingen hat am 22.09.2020 über die Aufhebung der Ergänzungssatzung zur
Festlegung des Beitragssatzes zur „Satzung über die Erhebung wiederkehrender
Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Hecklingen“
Abrechnungsgebiet Groß Börnecke, Investitionszeitraum 01.01.-31.12.2017
(Beschluss-Nr. 561/18-SR) vom 18.10.2018 einen Beschluss (Beschluss-Nr. 101/20)
gefasst.
Gleichzeitig hat der Stadtrat die im Betreff genannte Ergänzungssatzung
Beschluss-Nr. 102/20) der Stadt Hecklingen neu beschlossen.
Folglich gelten nach Ansicht der Kommunalaufsicht derzeit für das Beitragsjahr 2017 zwei Ergänzungssatzungen.
Um rechtmäßige Zustände herzustellen, soll zur Aufhebung der vorherigen Ergänzungssatzung eine Aufhebungssatzung erlassen werden.
Der Entwurf der Aufhebungssatzung liegt dieser Beschlussvorlage an.
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Aufhebungssatzung
der Ergänzungssatzung zur
Festlegung des Beitragssatzes der „Satzung über die Erhebung wiederkehrender
Beiträge für den Ausbau der öffentlichen
Verkehrsanlagen
der Stadt Hecklingen“ Abrechnungsgebiet Groß Börnecke für das Beitragsjahr 2017