Betreff
Aufhebungssatzung der Ergänzungssatzung zur Festlegung des Beitragssatzes der "Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Hecklingen" Abrechnungsgebiet Groß Börnecke
Vorlage
158/20
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt, den Erlass der Aufhebungssatzung der Ergänzungssatzung zur Festlegung des Beitragssatzes zur „Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Hecklingen, Abrechnungsgebiet Groß Börnecke - Investitionszeitraum 01.01.-31.12.2017  (Beschluss -Nr. 561/18-SR vom 18.10.2018) in Form der  Anlage zur Beschlussvorlage.

 

 


.Der Stadtrat der Stadt Hecklingen hat am 22.09.2020  über die Aufhebung der Ergänzungssatzung zur Festlegung des Beitragssatzes zur „Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Hecklingen“ Abrechnungsgebiet Groß Börnecke, Investitionszeitraum 01.01.-31.12.2017 (Beschluss-Nr. 561/18-SR) vom 18.10.2018 einen Beschluss (Beschluss-Nr. 101/20) gefasst.

Gleichzeitig hat der Stadtrat die im Betreff genannte Ergänzungssatzung Beschluss-Nr. 102/20) der Stadt Hecklingen neu beschlossen.

 

Folglich gelten nach Ansicht der Kommunalaufsicht derzeit für das Beitragsjahr 2017 zwei Ergänzungssatzungen.

 

Um rechtmäßige Zustände herzustellen, soll zur Aufhebung der vorherigen Ergänzungssatzung eine Aufhebungssatzung erlassen werden.

 

Der Entwurf der Aufhebungssatzung liegt dieser Beschlussvorlage an.

.


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Aufhebungssatzung der Ergänzungssatzung zur Festlegung des Beitragssatzes der „Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen

Verkehrsanlagen der Stadt Hecklingen“ Abrechnungsgebiet Groß Börnecke für das Beitragsjahr 2017