Betreff
Beitrittsbeschluss zum Haushalt 2020
Vorlage
160/20
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt den Beitritt zur Genehmigungsverfügung der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises vom 19.10.2020, welche beigefügt ist und passt insoweit die Haushaltssatzung 2020 der Stadt Hecklingen wie folgt an:

 

1.

§ 1 Haushaltssatzung

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Hecklingen voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird für das Haushaltsjahr 2020

2. im Finanzplan

e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit aus 189.400 EUR

festgesetzt.

 

2.

§ 2 Haushaltssatzung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investition und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird für das Haushaltsjahr 2020 auf 189.400 EUR festgesetzt.

 

3.

§ 4 Haushaltssatzung

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird für das Haushaltsjahr 2020 auf 6.328.252 EUR festgesetzt.

 

Die anderen Bestandteile der Haushaltssatzung bleiben unverändert. Der Beitrittsbeschluss ist der Kommunalaufsicht unmittelbar nach Beschlussfassung vorzulegen und öffentlich bekannt zu machen.   


               

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen hat in seiner Sitzung am 22.09.2020 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 nebst Anlagen sowie die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2020 beschlossen. Die Stadt Hecklingen legte mit Schreiben vom 23.09.2020, Posteingang beim Salzlandkreis ebenfalls am 23.09.2020, sowohl die Haushaltssatzung nebst Anlagen als auch die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zur Prüfung und Genehmigung vor.

 

Mit Verfügung vom 14.10.2020 genehmigte die Kommunalaufsicht teilweise die Kreditaufnahme als auch den Liquiditätskredit. Nähere Informationen zu den Änderungen sind in der Genehmigungsverfügung zu entnehmen (siehe Anlage Seite 19 bis 23).

 

Hierbei handelt es sich rechtlich um eine Versagung der Genehmigung in der vorgelegten Fassung, verbunden mit einer im Voraus erteilten Genehmigung der so geänderten Satzung. Da diese modifizierte Genehmigung vom ursprünglichen Satzungsbeschluss abweicht, ist in solchen Fällen ein sogenannter Beitrittsbeschluss der Vertretung erforderlich, um vorliegend die notwendige Übereinstimmung des Willens der kommunalen Körperschaft und der Genehmigungsbehörde herbeizuführen.

 

Die geänderte Haushaltssatzung wird als Anlage beigefügt.

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

2020

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Genehmigungsverordnung vom 19.10.202020

Haushaltssatzung