Betreff
Einlegung von Rechtsmittel - Erhebung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2021 vorläufige Festsetzung
Vorlage
167/20
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet nicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Umlagebescheid des Salzlandkreises vom 02.12.2020 – Posteingang 09.12.2020 – zur vorläufigen Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 2.782.734,00 EUR.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, Klage gegen den vorläufigen Bescheid zur Erhebung der Kreisumlage 2021 vom 02.12.2020 beim Verwaltungsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg einzureichen.          

 


 

Mit Bescheid vom 02.12.2020 – Posteingang am 09.12.2020 – erging der Bescheid der vorläufigen Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 2.782.734,00 EUR.

 

Es gilt vorläufig ein Umlagesatz von 45,62 v. H., da die Haushaltssatzung 2021 des Salzlandkreises bislang nicht beschlossen wurde. Dennoch erhöht sich die Kreisumlage 2021 im Vergleich zum Haushaltsjahr 2020 um 372.835,00 EUR.

 

Grundlage für die vorläufige Festsetzung der Kreisumlage 2021 erfolgt gem. § 21 FAG LSA. Es gelten der zuletzt bekannt gemachte Umlagesatz für die Kreisumlage 2020 sowie die für das jeweilige Haushaltsjahr maßgebenden Umlagegrundlagen – Hier: vorläufige Steuerkraftmesszahl 2019 vom 07.07.2020 vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt und die Schlüsselzuweisung vom 31.03.2020.

 

Mit Beschluss-Nr. 045/14 -SR- hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschlossen, dass der Bürgermeister verpflichtet wird, für eingehende Umlagebescheide - Hier: vorläufige Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2021 AZ:20322013/2021 - eine Entscheidung vom Stadtrat der Stadt Hecklingen über die mögliche Durchführung vom Rechtsbehelfsverfahren innerhalb der gesetzlichen Frist mittels Beschluss einzuholen. Deshalb wird der Stadtrat der Umlagebescheid über die vorläufige Festsetzung der Kreisumlage 2021 zur Entscheidung über ein mögliches Klageverfahren vorgelegt.

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

2021

Produkt

61111000 Steuern, allgem. Umlagen, allgem. Zuweisungen

Sachkonto

737200

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Bescheid über die Erhebung der Kreisumlage 2021 vom 02.12.2020 – vorläufige Festsetzung