über die Einlegung von Rechtsmitteln zum vorläufigen Veranlagungsbescheid für den Beitrag des Unterhaltungsverbandes "Untere Bode" für das Beitragsjahr 2021
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet auf die Einlegung von Rechtsmitteln und legt keinen Widerspruch gegen den vorläufigen Veranlagungsbescheid 2021 zur Zahlung des Beitrages in Höhe von 101.141,35 € an den Unterhaltungsverband „Untere Bode“ ein.
Mit Schreiben vom 29.12.2020 – Posteingang 30.12.2020 – erging der
vorläufige Veranlagungsbescheid des Unterhaltungsverbandes „Untere Bode“ über
einen voraussichtlichen Jahresbeitrag für 2021 in Höhe von insgesamt 101.141,35
€.
Mit Beschluss Nr. 045/14-SR- hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen
beschlossen, dass der Bürgermeister verpflichtet wird, für eingehende
Umlagebescheide (hier Veranlagungsbescheid für das Jahr 2021) eine Entscheidung
vom Stadtrat der Stadt Hecklingen über die mögliche Durchführung von
Rechtsbehelfsverfahren innerhalb der gesetzlichen Frist mittels Beschluss
einzuholen.
Deshalb wird dem Stadtrat der Veranlagungsbescheid 2021 für die Umlage des Unterhaltungsverbandes „Untere Bode“ zur Entscheidung über ein mögliches Rechtsbehelfsverfahren vorgelegt.
Der Bescheid ist rechnerisch nachvollziehbar und aus Sicht der Verwaltung nicht zu beanstanden.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, gegen den vorläufigen Beitragsbescheid kein Rechtsmittel einzulegen.
Die Möglichkeit der Einlegung von Rechtsmitteln gegen den finalen Bescheid ist von dieser Entscheidung nicht berührt.
Vorläufiger Beitragsbescheid UHV „Untere Bode“ für das Beitragsjahr 2021