Betreff
Annahme einer Spende gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA
Vorlage
409/23
Art
Beschlussvorlage

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Annahme einer Geldspende der Salzlandsparkasse Staßfurt in einem Wert von 2.220,00 Euro für die Beschaffung von Betonpapierkörbe zu.

               


Gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 KVG LSA Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Erwerbung und die Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung obliegen dem Hauptverwaltungsbeamten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Vertretung.

 

Entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hecklingen muss über die Annahme einer Spende über 500 € bis 50.000 € der Haupt- und Finanzausschuss entscheiden.

 

Die Stadt Hecklingen erhält von der Salzlandsparkasse eine Zuwendung aus dem PS-Zweckertrag. Es handelt sich hierbei um eine Förderung in Höhe von 2.220,00 € für den Erwerb von Betonpapierkörbe.

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Zuwendungsbescheid Salzlandsparkasse