Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Annahme einer Geldspende der Salzlandsparkasse Staßfurt in einem Wert von 2.220,00 Euro für die Beschaffung von Betonpapierkörbe zu.
Gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner
Aufgaben nach § 4 KVG LSA Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von
Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Erwerbung und die Entgegennahme des
Angebotes einer Zuwendung obliegen dem Hauptverwaltungsbeamten. Über die
Annahme oder Vermittlung entscheidet die Vertretung.
Entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hecklingen muss über die Annahme
einer Spende über 500 € bis 50.000 € der Haupt- und Finanzausschuss
entscheiden.
Die Stadt Hecklingen erhält von der Salzlandsparkasse eine Zuwendung aus
dem PS-Zweckertrag. Es handelt sich hierbei um eine Förderung in Höhe von
2.220,00 € für den Erwerb von Betonpapierkörbe.
Zuwendungsbescheid Salzlandsparkasse