Betreff
Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen OT Cochstedt (nur Flughafen)
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung zur Übertragung der kaufmännischen Geschäftsbesorgung und technischen Überwachung
Vorlage
171/21
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt, die Zweckvereinbarung Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen OT Cochstedt (nur Flughafen) mit dem WAZV „Bode-Wipper“ entsprechend der Anlage zu dieser Beschlussvorlage abzuschließen und ermächtigt den Bürgermeister Herrn Epperlein zur Unterzeichnung. Die benötigten finanziellen Mittel sind in Höhe von jeweils 5.350,00 € in die Haushaltsplanungen der Jahre 2021 und 2022 aufzunehmen.

               


Die Stadt Hecklingen ist Aufgabenträger für die Schmutzwasserbeseitigung im Bereich des Flughafens im Ortsteil Cochstedt.

 

Zur Erfüllung dieser Aufgabe bediente sie sich für die kaufmännische Geschäftsbesorgung und technische Überwachung bisher des WAZV „Bode-Wipper“. Die hierfür als Grundlage dienende Vereinbarung wurde durch den WAZV zum 31.12.2020 gekündigt, da der aufgerufene finanzielle Rahmen nicht kostendeckend gewesen sei.

 

Im Jahr 2020 wurden aufgrund der gekündigten Vereinbarung insgesamt 4.000,00 € zur Erledigung der vereinbarten Aufgaben aufgewendet.

 

Die Stadt Hecklingen ist personell und insbesondere technisch derzeit nicht in der Lage die Aufgaben selbst zu erfüllen.

 

Im unmittelbaren Anschluss an die Kündigung wurde durch den WAZV ein Angebot zur weiteren Erledigung der Aufgaben abgegeben, welches angepasste Kosten entsprechend der vorliegenden Aufschlüsselung im Rahmen des § 9 der Zweckvereinbarung auswies. Kurz vor dem Jahreswechsel erlangten Stadt und WAZV Gewissheit darüber, dass es sich bei der Vereinbarung um eine öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung im Sinne des § 3 Absatz 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit des Landes Sachsen-Anhalt handelt, wodurch entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hecklingen zum Abschluss der Vereinbarung eine Entscheidung des Stadtrates notwendig ist.

 

Der Entwurf der Zweckvereinbarung ist der Beschlussvorlage als Anlage angefügt. Die Lagekarte bildet dabei eine separate Anlage.

 

Zur Erledigung des Geschäftsbetriebes werden die Einrichtungen der Abwasserbeseitigung, zugehörige Grundstücke, Geräte, Arbeitsmittel, sonstiges Zubehör und Dokumente in den Besitz des WAZV übernommen, verbleiben aber im Eigentum der Stadt Hecklingen. Somit bleibt die Stadt Hecklingen auch weiterhin Betreiber der Einrichtung und trifft Entscheidungen in öffentlichen Angelegenheiten der Schmutzwasserbeseitigung im Vertragsgebiet selbst.

 

Der WAZV handelt bei der Erfüllung der Aufgaben im Namen und für Rechnung der Stadt Hecklingen.

 

Hierfür erhält der WAZV von der Stadt nachfolgende Pauschalbeträge, welche in zwei Teilbeträgen, am 01.01. und 01.07. eines Jahres fällig werden.

 

-       975 € jährlich für die kaufmännische Geschäftsbesorgung

-       3.975 € jährlich für die technische Überwachung

o   Dieser Ansatz kann um 400,00 € / a steigen, sofern die Eigenüberwachungsverordnung nicht umgesetzt wird.

 

Die Umsetzung der Eigenüberwachungsverordnung kann durch die Stadt Hecklingen nur bedingt beeinflusst werden. Deshalb wird seitens der Verwaltung empfohlen, den erhöhten Ansatz in die Planung aufzunehmen.

 

Die Verwaltung empfiehlt den Abschluss der Zweckvereinbarung.

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

2021 und 2022

Produkt

53811000-543100

Sachkonto

5

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

9.700,00 €

Gesamt

5.350,00 €

 

 


1 - Zweckvereinbarung