Betreff
Aufhebung des Beschlusses Nr. 045/14-SR- vom 04.11.2014 - Antrag der WGH vom 08.07.2014 zur Entscheidung des Stadtrates in Rechtsmittelangelegenheiten
Vorlage
174/21
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. 045/14-SR- vom 04.11.2014 zum Antrag der WGH vom 08.07.2014 zur Entscheidung des Stadtrates in Rechtsmittelbehelfsangelegenheiten.


Aufgrund des Antrages der WGH vom 08.07.2014 beschloss der Stadtrat der Stadt Hecklingen in seiner Sitzung am 04.11.2014 mit Beschluss-Nr. 045/14-SR, dass der Bürgermeister verpflichtet wird, bezüglich die Stadt Hecklingen betreffende belastende Verwaltungsakte eine Entscheidung durch den Stadtrat zur Durchführung von Rechtsmittelbehelfsverfahren innerhalb der gesetzlichen Frist einzuholen.

 

Bereits im Haupt- und Finanzausschuss am 16.06.2020 wurde nachgefragt, ob es überhaupt notwendig ist, dass bei Einlegung von Rechtsmitteln in jedem Fall der Stadtrat eine Entscheidung treffen muss. Gerade bei Umlagebescheiden ist es so, dass die Stadt zur Zahlung von Umlagen verpflichtet ist. Deshalb wurde bisher immer auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet.

 

Da oft die Widerspruchsfrist zwischen Erhalt der Schreiben und der nächsten Stadtratssitzung nicht eingehalten werden kann, muss vorsorglich Widerspruch eingelegt werden, der dann nach Beschlussfassung wieder zurückgezogen werden muss.

 

Die vorsorgliche Einlegung und Rücknahme der Widersprüche sind mit zusätzlicher Arbeit verbunden, ebenso wie das Schreiben der erforderlichen Beschlussvorlagen.

 

Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung vor, den Beschluss Nr. 045/14-SR- vom 04.11.2014 aufzuheben.           

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

           

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


-keine-