Betreff
Bereitstellung von Finanzmitteln zur Instandsetzung Hohleweg
Vorlage
179/21
Art
Beschlussvorlage

Der Haupt- und Finanzausschuss stellt zur Instandsetzung des Hohleweges in Groß Börnecke Finanzmittel in Höhe von __.___ € brutto bereit.               


Der Hohleweg in Groß Börnecke ist infolge der Regenfälle der letzten Jahre enorm ausgespült, sodass nach Einschätzung der Verwaltung eine gefahrlose Benutzung kaum noch möglich ist. Es ist im Bereich bereits zu Schäden an Fahrzeugen der Nutzer gekommen. Für diese Schäden wird die Stadt einstehen müssen. Auch deshalb gilt es, diese Schäden abzustellen.

 

Deshalb hat die Verwaltung im Rahmen eines freihändigen Verfahrens Angebote eingeholt. Dabei wurden mehrere Ausführungsvarianten abgefragt, von denen einige eine Investition darstellen.

 

  1. Eine Instandsetzung durch eine umfangreiche Schotterung stellt wahrscheinlich die kostengünstigste Variante dar. Da bei dieser Variante keine wesentliche Verbesserung der Verkehrsanlage vorgenommen, sondern lediglich ein Schaden in der bisherigen Ausbauart beseitigt wird, handelt es sich hierbei nicht um eine Investition, sondern um eine Unterhaltungsmaßnahme. Wegen der Anfälligkeit gegen starke Niederschläge beziehungsweise Wasserströme, die aufgrund der starken Längsneigung im Baufeld auch bei schwächeren Regenfällen vorkommen können, wird es kurz- oder mittelfristig erneut zu Ausspülungen kommen. Die resultierenden Folgekosten wären den jetzigen Kosten gleich. Wann und ob sie eintreten, kann nicht abgeschätzt werden.

2.         Eine Ausführung der Straße durch Asphalt ist mittelfristig wartungsarm, nach Einbau nahezu sofort befahrbar und unabhängig von der Hangneigung nicht anfällig gegen Regen und Starkregen. Diese Variante stellt nach Auffassung der Verwaltung langfristig die wirtschaftlichste Lösung dar. Aufgrund der Änderung der Fahrbahnbeschaffenheit stellt diese Variante eine Investition dar.

3.         Eine hergerichtete Betonspurbahn ist durchschnittlich nach 8 Tagen nutzbar. Solange könnten Anlieger die Straße nicht nutzen. Die anliegenden Grundstücke verfügen über keine weitere verkehrliche Erschließung. Die Spuren bilden einen Zwischenraum, der bis zur Befahrbarkeit der Spuren nach 8 Tagen aus Gründen der Aushärtung nicht verfüllt werden kann. Eine komplette Aushärtung ist erst nach ca. 24 Tagen gegeben. Bei hoher Belastung der Spuren in der Zwischenzeit kann es zu erheblichen Substanzschädigungen kommen. Diese Variante erscheint aus Sicht der Stadtverwaltung nur bedingt geeignet und praktikabel. Aufgrund der Änderung der Fahrbahnbeschaffenheit stellt diese Variante eine Investition dar.

4.         Auch bei der Herstellung von Spuren in Rasengitter eröffnen sich Schwachstellen der hergestellten Verkehrsanlage. Die Zwischenräume könnten durch Regenereignisse ausgespült werden. Zudem besteht bei hoher Belastung der einzelnen Steine die Gefahr, dass diese nicht an ihrer Stelle liegen bleiben, sondern „ausklappern“. Aufgrund der Änderung der Fahrbahnbeschaffenheit stellt diese Variante eine Investition dar.

 

Für die (Wieder-) Herstellung der Verkehrsanlage werden entsprechend der eingegangenen Angebote zwischen ca. 19.500 € und ca. 64.000 € brutto benötigt. Die Vorzugsvariante der Verwaltung mit einer Ausführung in Asphalt liegt bei ca. 45.000 €.

 

Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung sind die Finanzmittel für Investitionen durch das Gremium vor Auftragserteilung bereitzustellen. Die Auftragsvergabe ist Gegenstand des nichtöffentlichen Teils.

 

Eine Bereitstellung kann erfolgen, wenn die Maßnahme sachlich und zeitlich unabweisbar ist.

 

Die Stadt Hecklingen ist Baulastträger der Verkehrsanlage und in dieser Eigenschaft verpflichtet, eine gefahrlose Benutzung zu sichern. Hierin besteht die sachliche Unabweisbarkeit.

 

Die Verkehrsanlage ist in so schlechtem Zustand, dass ein gefahrloses Benutzen der Anlage nicht mehr möglich ist. Die verkehrstechnische Erschließung der Anlieger ist gefährdet. Es sind bereits Fremdschäden entstanden, die wahrscheinlich durch die Stadt Hecklingen ausgeglichen werden müssen. Bei Fortbestand der Mängel besteht die Möglichkeit weiterer Fremdschäden. Hieraus erwächst eine zeitliche Unabweisbarkeit. Die Mängel sind schnellstmöglich zu beseitigen.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Bereitstellung der benötigten Finanzmittel.

 

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

2021

Produkt

54111000

Sachkonto

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

Je Entscheidung

 

 


Bilder der Verkehrsanlage