hier: Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung der Maßnahmedurchführung
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen fasst folgenden Grundsatzbeschluss:
- Zur Sicherung der Flächeninanspruchnahme der von Herrn Ingbert Schultz bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen an der Zufahrtsstraße zur Jakobsgrube für eine Baustraße im Zuge der Realisierung der Gemeinschaftsmaßnahme K1306 strebt die Stadt Hecklingen folgenden Flächentausch an:
- Die Stadt Hecklingen tauscht unter dem Grundsatz der Vergleichbarkeit der Flächen, welche zwischen den Beteiligten zu verhandeln ist, den Tausch eigener landwirtschaftlicher Flächen gegen die im Eigentum des Herrn Ingbert Schultz befindlichen Wegeflächen, auf denen der Radweg von der Jakobsgrube nach Groß Börnecke verläuft.
- Die Verwaltung bereitet diesen Flächentausch vor und bringt ihn nachfolgend zur gesonderten Anhörung bzw. Vorberatung und letztlich zur Beschlussfassung in folgende Gremien ein:
i. Ortschaftsrat Groß Börnecke
ii. Bau- und Ordnungsausschuss der Stadt Hecklingen
iii. Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hecklingen
iv. Stadtrat der Stadt Hecklingen
- Die Entscheidung in der Sache obliegt ausschließlich dem Stadtrat der Stadt Hecklingen.
- Für unvorhergesehene Kosten, die aus der Ausführung der Baumaßnahme resultieren, sind 15.000 € durch die Verwaltung einzuplanen.
Im Verlauf der K1306 bestehen von Hecklingen kommen zwischen der Zufahrt
Jakobsgrube und Groß Börnecke seit geraumer Zeit starke
Unebenheiten/Verwerfungen, weshalb die Strecke in dem Bereich eine
Temporeduktion auf 30 km/h erfahren hat.
Zur Beseitigung dieser Schäden wurde eine Gemeinschaftsanlage K1306 mit
dem Salzlandkreis ins Leben gerufen.
Mittlerweile ist dem Salzlandkreis ein Fördermittelbescheid zugegangen,
der die 100%ige Förderung der Instandsetzung der Kreisstraße im Schadbereich
aus Mitteln der Bergbausanierung zum Inhalt hat. Es ist aber auch Bestandteil
des Bescheides, eine technische Lösung für die Abführung des auf der Straße
anfallenden Oberflächenwassers zu finden. In der Prüfung der verschiedenen
Handlungsalternativen ist dabei lediglich eine Lösungsmöglichkeit verblieben:
Das anfallende Oberflächenwasser soll mittels eines Kanales in einen
bestehenden Vorfluter eingeleitet werden. Dieser Kanal soll zur Sicherung des
Betriebes und der Unterhaltung in die bestehende Verkehrsanlage der
Zufahrtsstraße zur Jakobsgrube verlegt werden.
Aufgrund der Notwendigkeit des Kanales für die Realisierung der
Gesamtmaßnahme sieht die derzeitige Planung vor, die Straße bis ca. 15 Meter
vor den Bahndamm - hier erfolgt der Umschluss des Kanales auf den Vorfluter -
aufzunehmen. Es ist derzeit auch geplant, die fehlenden 15 Meter bis zum
Bahndamm begründet mit notwendigen Anpassungsarbeiten an die Bestandsanlagen
ebenfalls auszubauen.
Die Errichtung eines Geh-/Radweges ist, im Gegensatz zur ursprünglichen
Planung (vgl. Anlage zur Beschlussvorlage), im derzeitigen Planungsstand nicht
mehr vorgesehen. Im Einmündungsbereich der Straße Jakobsgrube in die K1306 soll
die schon in der ursprünglichen Planung vorgesehene Furt – zur Querung des Kreuzungsbereiches
durch Fußgänger von den Bushaltestellen aus – weiterhin realisiert werden, um
einen eventuellen späteren Bau eines Geh-/Radweges vorzubereiten.
Aus Sicht des Salzlandkreises sind zur Vorbereitung der Durchführung der
Maßnahme die folgenden Sachverhalte zu klären:
1.
Zuwegung
zur Jakobsgrube während der Bauphase
Für den Zeitraum der Bauphase soll die Zuwegung zur Jakobsgrube über eine Baustraße (parallel zur jetzigen Zufahrtsstraße) erfolgen. Hierzu ist es notwendig landwirtschaftliche Flächen in Anspruch zu nehmen. Eigentümer bzw. Bewirtschafter der Fläche ist Herr Ingbert Schultz. Dieser wird einer Inanspruchnahme seiner Flächen zustimmen, wenn folgender Sachverhalt einer Klärung zugeführt wird:
Herr Ingbert Schultz ist Eigentümer von Flächen, über die der Radweg von der Jakobsgrube in Richtung Groß Börnecke verläuft. Dieser öffentliche Weg – wenngleich er in privatem Eigentum steht – befindet sich in Bauträgerschaft der Stadt Hecklingen. Die Verwaltung und Herr Schultz stimmen darin überein, dass eine Zusammenführung der Bauträgereigenschaft und des Eigentums an den zugehörigen Flächen angezeigt ist.
Herr Schultz regt dazu folgenden Flächentausch an:
Im Austausch gegen die Flächen des Radweges möchte Herr Schultz landwirtschaftliche Flächen erhalten. Eine Abstimmung der entsprechenden Flächen ist bisher nicht geschehen, weshalb jetzt initialisierend die grundsätzliche Bereitschaft der Stadt Hecklingen zum Flächentausch in Form eines Grundsatzbeschlusses erklärt werden soll. Über die Flächen und deren Vergleichbarkeit soll im Nachgang an diesen Grundsatzbeschluss verhandelt werden und der Flächentausch wird dann gesondert in die Gremien eingebracht. Ein Geldmittelfluss zwischen den Handelnden ist hierbei nicht vorgesehen. Die Gebührentragung ist noch zu verhandeln. Der Grundsatzbeschluss reicht Herrn Schultz zur Erklärung des Einverständnisses zur Inanspruchnahme der von ihm bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen für eine Baustraße. Wenn möglich, sollte der Tausch bis zum Baubeginn (geplant im 3. Quartal 2021) abgeschlossen sein.
2. Hinzutreten der Stadt Hecklingen in den Fördermittelantrag des Salzlandkreises
Fördermittelgeber der Bergbausanierungsmaßnahme ist das Land Sachsen-Anhalt in Gestalt der Investitionsbank. Mit dieser wird derzeit durch den Salzlandkreis abgestimmt, ob aus der Gemeinschaftsmaßnahme heraus ein Zutritt der Stadt Hecklingen zum Förderantrag erfolgen muss. Im Falle der Notwendigkeit müsste dies formal erklärt werden. Da die Baumaßnahme zu 100 % gefördert wird, entstehen grundsätzlich keine finanziellen Lasten aus der Maßnahme, weshalb nun durch einen Grundsatzbeschluss seitens der Stadt erklärt werden soll, dass die vorbeschriebene Erklärung im Falle der Notwendigkeit abgegeben wird.
Die Verwaltung empfiehlt das Fassen der ausgeführten Beschlüsse. Zudem empfiehlt die Verwaltung, für unvorhergesehene Kosten 15.000 € im Haushalt einzuplanen.
Lageplan der ursprünglichen Planung (Planungsstand mit Geh- und Radweg)