Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:
Der Wirtschaftsplan 2021 des Stadtbetriebes „Sankt Georg“ Hecklingen wird wie folgt
im Erfolgsplan
in den Erträgen auf 548.500 €
in den Aufwendungen auf 544.900 €
und im Vermögensplan
in der Einnahme auf 115.600 €
in der Ausgabe auf 115.600 €
festgesetzt und die Stellenübersicht bestätigt.
Gemäß dem Gesetz über kommunale Eigenbetriebe und zur Änderung
kommunalrechtlicher Vorschriften des Landes Sachsen-Anhalt ist der
Wirtschaftsplan durch den Stadtrat der Stadt Hecklingen zu beschließen. Der
Stadtrat hat die Festsetzung der Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplanes,
die Festsetzung der Einnahme und Ausgaben des Vermögensplanes und die
Stellenübersicht zu beschließen.
Der Wirtschaftsplan
2021 wird
im Erfolgsplan
in
den Erträgen auf 548.500
€
in
den Aufwendungen auf 544.900 €
und im Vermögensplan
in
der Einnahme auf 115.600
€
in
der Ausgabe auf 115.600
€
festgesetzt.
Wirtschaftsplan 2021