Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt rückwirkend zum 01.01.2019 die Ergänzungssatzung zur Festlegung des Beitragssatzes zur „Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Hecklingen“ Abrechnungsgebiet Groß Börnecke für den Beitragszeitraum 2019, im Wortlaut der beigefügten Anlage.
Für die Abrechnung 2019 OT Groß Börnecke beträgt der Beitragssatz 0,0465 €/m².
Die Ergänzungssatzung ist bei der Kommunalaufsicht anzuzeigen und zu veröffentlichen.
Für die Abrechnung der Straßenausbauinvestitionen für den Zeitraum 01.01.
– 31.12.2019 liegen für das Abrechnungsgebiet Groß Börnecke die Daten vor.
Nachstehend ist die Zusammensetzung der Abrechnungsgrundlagen für das Jahr 2019
angegeben:
Grundhafter Ausbau Ballplatz
2. BA, 1. TA siehe Anlage 1
Weitere Maßnahmen fanden im Abrechnungsgebiet OT Groß Börnecke nicht
statt.
Die Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes und des Beitragssatzes
erfolgt, indem der umzulegende Betrag der Investitionsmaßnahme von 46.731,69
EUR durch die Gesamtquadratmeterzahl der im Abrechnungsgebiet liegenden
gewichteten Grundstücksflächen von insgesamt 1.005.999,60 m² geteilt
wird. Der Beitragssatz je Quadratmeter gewichteter Grundstücksfläche beträgt
für das Jahr 2019
0,0465 €/m².
Investitionen gesamt |
Abzüglich Kommunalanteil 39 % |
Abzüglich anteilige Fördermittel für
Beitragspflichtige |
Umzulegende Kosten |
€ |
€ |
€ |
€ |
183.532,58 |
71.577,71 |
72.254,06 |
39.700,82 |
11.526,02 |
4.495,15 |
0 |
7.030,87 |
195.058,60 |
76.072,85 |
72.254,06 |
46.731,69 |
Anliegeranteil: 46.731,69
EUR
Gesamtquadratmeterzahl:
1.005.999,60 m²
1 m²
0,04645 EUR
gerundet:
0,0465 EUR
Der Beitragssatz für das Jahr 2019 beträgt 0,0465 EUR/m².
Anlage 1 Ergänzungssatzung