Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Hecklingen für das Haushaltsjahr 2021 mit dem Haushaltsplan mit allen Anlagen.
Gemäß § 100 KVG LSA hat die Stadt Hecklingen für jedes Haushaltsjahr eine
Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist nach § 101 Abs. 1 KVG LSA
Teil der Haushaltssatzung. Der Haushaltsplan besteht gem. § 1 Abs. 1 KomHVO LSA
aus:
1. dem Ergebnisplan
2. dem Finanzplan
3. den Teilplänen und
4. dem Stellenplan.
Dem Haushaltsplan sind gem. § 1 Abs. 2 KomHVO LSA entsprechende Unterlagen beizufügen:
1. Vorbericht
2. Übersicht über Verpflichtungsermächtigungen
3. Übersicht über Rücklagen und Verbindlichkeiten
4. Übersicht über Zuwendungen an Fraktionen
5. Haushalts- und Wirtschaftspläne von Unternehmen
6. Übersicht über Budget
7. vorläufige Eröffnungsbilanz 2013 und
8. Haushaltskonsolidierungskonzept (separate Vorlage).
Die Stadt Hecklingen hatte im Haushaltsjahr einen bestätigten Haushalt. Dennoch musste eine Haushaltssperre erlassen werden, da der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden konnte. Es entstand ein Fehlbetrag in der Planung in Höhe von 410.900 EUR.
Die Haushaltssatzung 2021 kann dagegen einen Überschuss in Höhe von 430.800 EUR in der Haushaltsplanung ausweisen. Somit kann der Fehlbetrag aus dem Jahr 2020 ausgeglichen werden.
Der Haushalt für das Jahr 2021 ist für die weitere Arbeit der Stadt Hecklingen im Bezug auf die geplanten Investitionen von großer Bedeutung. Weitere Begründungen zum Haushaltsplan werden im Vorbericht erläutert.
Haushalt mit Haushaltssatzung und Haushaltsplan