Betreff
Radweg Cochstedt-Schneidlingen: Freistellung von Bahnbetriebszwecken DB-Strecke 6859
hier: Beschlussantrag der SPD-Fraktion
Vorlage
205/21
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:

 

1.            Der Bürgermeister tritt mit Frau Arnhold vom Sonderprogramm „Stadt und Land“ (radverkehrskoordination-mlv@sachsen-anhalt.de) in Kontakt, um die Voraussetzungen für einen Fördermittelantrag mit „Stadt und Land“ zum Bau des Radweges zwischen Cochstedt – Schneidlingen über die Bahnstrecke 6859 zu definieren.

 

2.            Die Stadt stellt, sollte sie antragsberechtigt sein, den Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken für den stillgelegten Streckenabschnitt Hakelforst bis Schneidlingen bei der DB Netz AG (Adresse siehe Pkt. 1).

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Antrag bis spätestens 25.05.2021 zu stellen.

 

3.            Dem Stadtrat ist zu den Punkten 1 – 2 eine Zeitschiene und der aktuelle Stand zeitnah mitzuteilen.

 

 


Der Verwaltung ging per E-Mail am 15.04.2021 ein Beschlussantrag der SPD-Fraktion in gemeinsamer Abstimmung mit der Fraktion Die LINKE/ASH betreffend Ausbau eines Radweges zwischen Cochstedt und Schneidlingen zu. Die Fraktionen stellten den Antrag mit folgender Begründung:

 

Im Antwortschreiben vom Verkehrsminister Thomas Webel an Bürgermeister Epperlein vom 18. Januar 2021 wurde ausdrücklich empfohlen, bei der Bahn einen Antrag auf Freistellung zu stellen. (Vgl. Punkt 1-2) Dieser Schritt ist notwendig, um weiterhin einen Förderantrag für den Bau eines Radweges zwischen Cochstedt – Schneidlingen auf der ehemaligen Bahnstrecke zu stellen. Im Vorgespräch mit Frau Arnhold vom Verkehrsministerium ergab sich indes folgendes Zitat (Anfang April 2021):

 

„derzeit ist der Fördertopf des Sonderprogramms „Stadt und Land“ noch randvoll, da noch keine Anträge vorliegen. Ich gehe davon aus, dass die Situation in zwei bis drei Monaten anders aussehen wird, da wir seit Anfang März zahlreiche Kommunen bzgl. einer Antragstellung beraten haben …“

 

Das Zitat verdeutlicht die Dringlichkeit dieses Beschlusses. Ein weiterer wichtiger Grund findet sich im IGEK der Stadt Hecklingen wieder. (IGEK ist eine Fördervoraussetzung in dem Programm):

 

„7. Umnutzung alter, ungenutzter Bahnlinien zu Radwegen, Vernetzung der Ortsteile für den Alltagsverkehr > Ausbau des Radwegenetzes im Verbund, Verbesserung der regionalen und überregionalen Radwegestrukturen“ (Vgl. Endfassung „Stadt Hecklingen, da wo wir Zuhause sind“, S. 94)

 

Darüber hinaus hat der Bürgermeister und WGH-Mitglied in seinem Wahlkampf 2015 folgendes angekündigt:

 

„… ein Ausbau des Radwegenetzes.

 

Ein gutes Radwegenetz ist nicht nur für den Tourismus wichtig. Für das Zusammenwachsen der Ortsteile halte ich es für absolut notwendig. Deshalb setze ich mich für Radwegeverbindungen zwischen den einzelnen Ortsteilen ein. Der Radweg zwischen Schneidlingen und Cochstedt ist ein absolutes Muss.“

 

Dieser Beschlussantrag wurde im Vorfeld mit der Fraktion Die LINKE/ASH abgestimmt und gemeinsam verfasst.

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Beschlussantrag der SPD-Fraktion