Betreff
Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Hecklingen
Vorlage
206/21
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Hecklingen (Verwaltungskostensatzung) in der als Anlage beigeführten Fassung.

           


Verwaltungskosten sind Abgaben, die die Stadt Hecklingen für bestimmte Amtshandlungen und sonstige verwaltungsmäßige Dienstleistungen erhebt. Sie sind Entgelte für Amtshandlungen in Ausübung hoheitlicher Befugnisse.

 

Die bisher geltende Satzung ist aus dem Jahr 2010 und musste sowohl inhaltlich als auch in Bezug auf die Höhe der Kosten überarbeitet werden.

 

Bei der Erarbeitung der Satzung wurde Bezug genommen auf die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes, Anmerkungen der Kommunalaufsicht und geltende Satzungen umliegender Gemeinden.   Die Höhe der einzelnen Posten des Kostentarifs liegt über dem bisherigen Kosten und orientiert sich ebenfalls an umliegenden Gemeinden und gestiegenen Material- und Sachkosten. Damit wird die Stadt Hecklingen der Forderung der Kommunalaufsicht gerecht, die Verwaltungskostensatzung zu überarbeiten und die Höhe der Kosten anzuheben.

 

Die Erhebung von Kosten erfolgt auf Grundlage der §§ 8, 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie der §§ 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA).

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

           

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


  1. Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten
  2. Kostentarif zur Satzung
  3. Synopse zur Satzung