Betreff
Bereitstellung finanzieller Mittel für Führerscheinausbildungen der Klassen C und C/CE für die Ortsfeuerwehren der Stadt Hecklingen
Vorlage
209/21
Art
Beschlussvorlage

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hecklingen beschließt die Bereitstellung finanzieller Mittel in Höhe von ca. 12.000,00 Euro zur Finanzierung der Führerschein-

ausbildungen der Klasse C und C/CE der Ortsfeuerwehren Cochstedt, Hecklingen und Schneidlingen.

 

 

 

 

               


Gemäß dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt obliegt es den Gemeinden als Pflichtaufgabe ihre Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Die Führerscheinerweiterungen auf die Klassen C, C/CE sind notwendig, damit ausreichend Fahrer für die tonnenschweren Einsatzfahrzeuge zur Verfügung stehen. In den letzten Jahren ist die Anzahl der Fahrer in den Ortswehren, aufgrund altersbedingten Ausscheidens aus dem aktiven Dienst, zurückgegangen. Ein Bedarf wurde bei den Ortswehren Hecklingen, Schneidlingen und Cochstedt festgestellt. Aus der Ortsfeuerwehr Cochstedt ist 1 Kamerad für die Klasse C vorgesehen. Die Ortswehren Hecklingen und Schneidlingen zeigten ein Bedarf für die Führerscheinausbildung Kl. C/CE für 3 Kameradinnen/Kameraden an.

 

Die Führerscheinausbildung wird durch das Land Sachsen-Anhalt mit einer finanziellen Zuwendung in Höhe von 1000,00 Euro je Führerschein  (2 Kameraden Hecklingen und 1 Kamerad Schneidlingen) unterstützt. Die Ortswehr Cochstedt ist eine Förderung durch das Land nicht möglich.  Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Wehr über ein Lösch- oder Sonderfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 t verfügt. Dies trifft für die Ortswehr Cochstedt nicht zu.

 

Vor Beginn der Ausbildung wird zwischen den Kameradinnen/Kameraden eine Vereinbarung zur Regelung der Kostenerstattung für die Führerscheinausbildung abgeschlossen. In dieser Vereinbarung wird u. a. die Kostenrückerstattung (Zuwendung/Eigenanteil der Stadt) bei Beendigung im Dienst der Freiwilligen Feuerwehr aus persönlichen oder verhaltensbedingten Gründen (Ausnahme bei triftigen Gründen z. B. nachweislich gesundheitliche Einschränkungen) geregelt.

 

Für die Finanzierung der Führerscheinausbildungen stehen im Haushalt 2021 insgesamt 12.000,00 Euro zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der vom Land  bereitgestellten finanziellen Zuwendungen in Höhe von 3.000,000 Euro verbleiben für die Stadt Hecklingen Eigenmittel in Höhe von 9.000,00 Euro.

 

Mit der Führerscheinausbildung wird ein wesentlicher Beitrag zur Einsatzbereitschaft der Feuerwehren geleistet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

 

 

Auszahlungen

Haushaltsjahr

2021

Produkt

1.2.6.1.1.000

Sachkonto

526101

Maßnahme

Brandschutz

Planansatz/Entwurf

OF Co 3.000 €; OF SL 3.000 €; OF HE 6.000 €

Gesamt

12.000,00 EUR

 

Einzahlungen

Haushaltsjahr

2021

Produkt

1.2.6.1.1.000

Sachkonto

414100

Maßnahme

Brandschutz

Planansatz/Entwurf

3.000,00 EUR

Gesamt

3.000,00 EUR