Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hecklingen beschließt die Bereitstellung finanzieller Mittel in Höhe von ca. 12.000,00 Euro zur Finanzierung der Führerschein-
ausbildungen der Klasse C und C/CE der Ortsfeuerwehren Cochstedt, Hecklingen und Schneidlingen.
Gemäß dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
obliegt es den Gemeinden als Pflichtaufgabe ihre Feuerwehr aufzustellen,
auszurüsten und zu unterhalten. Die
Führerscheinerweiterungen auf die Klassen C, C/CE sind notwendig, damit ausreichend
Fahrer für die tonnenschweren Einsatzfahrzeuge zur Verfügung stehen. In den
letzten Jahren ist die Anzahl der Fahrer in den Ortswehren, aufgrund
altersbedingten Ausscheidens aus dem aktiven Dienst, zurückgegangen. Ein Bedarf
wurde bei den Ortswehren Hecklingen, Schneidlingen und Cochstedt festgestellt.
Aus der Ortsfeuerwehr Cochstedt ist 1 Kamerad für die Klasse C vorgesehen. Die
Ortswehren Hecklingen und Schneidlingen zeigten ein Bedarf für die
Führerscheinausbildung Kl. C/CE für 3 Kameradinnen/Kameraden an.
Die
Führerscheinausbildung wird durch das Land Sachsen-Anhalt mit einer
finanziellen Zuwendung in Höhe von 1000,00 Euro je Führerschein (2 Kameraden Hecklingen und 1 Kamerad
Schneidlingen) unterstützt. Die Ortswehr Cochstedt ist eine Förderung durch das
Land nicht möglich. Voraussetzung für
die Förderung ist, dass die Wehr über ein Lösch- oder Sonderfahrzeug mit einem
zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 t verfügt. Dies trifft für die
Ortswehr Cochstedt nicht zu.
Vor
Beginn der Ausbildung wird zwischen den Kameradinnen/Kameraden eine
Vereinbarung zur Regelung der Kostenerstattung für die Führerscheinausbildung
abgeschlossen. In dieser Vereinbarung wird u. a. die Kostenrückerstattung
(Zuwendung/Eigenanteil der Stadt) bei Beendigung im Dienst der Freiwilligen
Feuerwehr aus persönlichen oder verhaltensbedingten Gründen (Ausnahme bei
triftigen Gründen z. B. nachweislich gesundheitliche Einschränkungen) geregelt.
Für
die Finanzierung der Führerscheinausbildungen stehen im Haushalt 2021 insgesamt
12.000,00 Euro zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der vom Land bereitgestellten finanziellen Zuwendungen in
Höhe von 3.000,000 Euro verbleiben für die Stadt Hecklingen Eigenmittel in Höhe
von 9.000,00 Euro.
Mit der Führerscheinausbildung wird ein wesentlicher Beitrag zur
Einsatzbereitschaft der Feuerwehren geleistet.
Keine finanziellen Auswirkungen
Auszahlungen
Haushaltsjahr |
2021 |
Produkt |
1.2.6.1.1.000 |
Sachkonto |
526101 |
Maßnahme |
Brandschutz |
Planansatz/Entwurf |
OF Co 3.000 €; OF SL 3.000 €; OF HE 6.000 € |
Gesamt |
12.000,00 EUR |
Einzahlungen
Haushaltsjahr |
2021 |
Produkt |
1.2.6.1.1.000 |
Sachkonto |
414100 |
Maßnahme |
Brandschutz |
Planansatz/Entwurf |
3.000,00 EUR |
Gesamt |
3.000,00 EUR |