Betreff
Einvernehmen gem. § 11a KiFöG LSA gemäß Anlage 2 für die Kindertagesstätte "Sonnenkäferland" im Ortsteil Schneidlingen, Träger Lebenshilfe Bördeland gGmbH, für das Verhandlungsjahr 2021
Vorlage
219/21
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt, das Einvernehmen gem. § 11a KiFöG LSA gemäß Anlage 2 für die Kindertagesstätte „Sonnenkäferland“ im Ortsteil Schneidlingen, Träger Lebenshilfe Bördeland gGmbH, für das Verhandlungsjahr 2021 zu erteilen.       


Mit Inkrafttreten des § 11a Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt vom 01.01.2015 schließt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Salzlandkreis), mit den Trägern von Tageseinrichtungen in seinem Zuständigkeitsbereich, Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen über den Betrieb der Tageseinrichtungen mit den Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften. Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes vom 19.12.2018 sind gem. § 11a diese Vereinbarungen schriftlich zu dokumentieren.

Nach Abstimmung mit dem Träger der Kindertagesstätte als auch mit dem Salzlandkreis wurden die beigefügten Unterlagen zur Einvernehmenserteilung der Kommune zur Verfügung gestellt. Es ergibt sich somit für die Kindertagesstätte „Sonnenkäferland“ ein Gesamtkostenbedarf von 467.547,40 Euro. Der Salzlandkreis befürwortet den eingereichten Kostenplan nach umfangreicher Prüfung.

 

Nach Abzug der beschiedenen Zuwendungen durch das Land und den Landkreis in Höhe von 226.029.60 Euro sowie den zu erwartenden Kostenbeiträgen in Höhe von 51.136,34 Euro verbleibt ein Finanzzuschuss durch die Kommune in Höhe von 190.381,46 Euro.             

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

x     Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

2021

Produkt

36511000     Kindertagesstätten

Sachkonto

531800

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

467.600 Euro

Gesamt

467.547,40 Euro

 

 


  1. Betriebswirtschaftliche Prüfung der LQE_Unterlagen Kita Sonnenkäferland
  2. Einvernehmenserteilung gem. § 11a Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA)