Betreff
Grundschule Groß Börnecke - Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur Umverlegung der Sprunggrube sowie Entscheidung zur Durchführung der Beschlussfassung über die Auftragsvergabe im Umlaufverfahren
Vorlage
222/21
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:

  1. Die außerplanmäßige Maßnahme „Umverlegung/Neuanlage der Sprunggrube inklusive Anlaufspur im „Grundschulzentrum Bördeblick“ in Groß Börnecke soll im Haushaltsjahr 2021, möglichst noch in den Sommerferien, ausgeführt werden. Hierfür werden finanzielle Mittel aus Mehreinnahmen aus Grundstücksverkäufen in Höhe von 20.000 € bereitgestellt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Maßnahme Angebote im Rahmen einer freihändigen Vergabe einzuholen.
  3. Die Entscheidung über den Zuschlag im Vergabeverfahren darf
    1. durch den Bürgermeister erfolgen, wenn das wirtschaftlichste Angebot unterhalb 20.000 € brutto liegt, oder
    2. soweit rechtlich zulässig im Umlaufverfahren durch das nach Hauptsatzung zuständige Gremium getroffen werden, wenn das wirtschaftlichste Angebot 20.000 € brutto übersteigt. Hierbei ist die Finanzierung der Maßnahme im Rahmen der Beschlussvorlage erneut darzustellen.

               


Die Stadt Hecklingen ist Schulträger der Grundschule „Grundschulzentrum Bördeblick“ in Groß Börnecke. In dieser Eigenschaft ist die Stadt verantwortlich für das Vorhalten der für den Unterricht benötigten baulichen Anlagen.

 

Zur Durchführung des Sportunterrichts nutzt die Grundschule die auf dem angrenzenden Sportplatz befindlichen Sportanlagen. Hierzu zählt auch eine Weitsprunggrube. Diese befindet sich jedoch nicht auf dem zum Sportplatz gehörenden Grundstück, sondern auf dem Grundstück des Nachbarn (vgl. Übersichtskarte in Anlage).

 

Der Nachbar hat den Bedarf an seinem Grundstück angemeldet und die Stadt Hecklingen aufgefordert, die Sprunggrube von seinem Grundstück zu entfernen. Kommt die Stadt dieser Aufforderung nicht nach, würde die Sprunggrube nach dem BGB letztlich dem Eigentum des Nachbarn zufallen. Nach einer Einfriedung des Grundstücks wäre diese dann für den Sportunterricht nicht mehr nutzbar.

 

Teil des pädagogischen Konzeptes der Grundschule ist das Prädikat „bewegte Schule“. Um dieses aufrecht erhalten zu können und zur Erfüllung der Aufgabe einer umfangreichen Allgemeinbildung – welche auch die sportliche Ausbildung einschließt – ist das Vorhandensein einer Sprunggrube notwendig. Die Leichtathletik bildet einen Pfeiler des Rahmenlehrplans Sport und schließt auch den Weitsprung ein. Können die motorischen Fertigkeiten nicht bereits im frühen Alter entwickelt werden, werden diese im späteren Alter schwerer auszubilden sein. Die damit einhergehenden Rückstände sind nur mit besonderen Anstrengungen aufzuholen.

 

Deshalb strebt die Verwaltung das Vorhalten einer Sprunggrube auch für die Zukunft an. Die Bestandsanlage entspricht jedoch nicht mehr den geltenden Normen für Sportanlagen und kann deshalb nicht mehr verwendet werden.

 

Somit ist aus Sicht der Verwaltung die Neuanlage einer Sprunggrube notwendig.

 

Hierzu soll neben der bestehenden Laufbahn eine normgerechte Anlaufspur entstehen, die in einen ebenso normgerechten Sprungkasten mündet. Hierbei ist auch ein Teil der bestehenden Böschung am Sportplatz aufzunehmen, um eine homogene Geländegeometrie auszubilden. Die Kostenschätzung der Verwaltung – ermittelt aus vorliegenden Preisermittlungen – beläuft sich auf ca. 19.700 € brutto.

 

Die Stadt Hecklingen befindet sich derzeit in der vorläufigen Haushaltsführung, da die Auslegungsfrist der Haushaltssatzung noch nicht abgelaufen ist. Die Maßnahme ist aber nicht im Haushaltsplan enthalten.

 

Somit handelt es sich auch nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan um eine außerplanmäßige Auszahlung.

 

Die Finanzierung der Maßnahme soll aus Mehreinnahmen aus Grundstücksverkäufen geschehen. Die Veräußerung des Objektes „ehemalige Grundschule Schneidlingen“ brachte einen Verkaufserlös von 20.000 €. Diese würden ausreichen, insofern das wirtschaftlichste Angebot sich im Rahmen der Kostenschätzung bewegt.

 

Die Maßnahme soll möglichst in den Sommerferien durchgeführt werden, sodass eine Beeinträchtigung des Schulbetriebes weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Deshalb bittet die Verwaltung neben der Freigabe zur Durchführung der außerplanmäßigen Baumaßnahme darum, eine Beschlussfassung im Vergabeverfahren soweit zulässig im Umlaufverfahren durchführen zu dürfen.

 

Denkbar wäre auch, die Kompetenz zur Entscheidung über den Zuschlag im Einzelfall auf den Bürgermeister zu übertragen, soweit die Angebote im Rahmen der durch den Verkauf „Grundschule Schneidlingen“ bereitstehenden Mittel liegen.

 

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

2021

Produkt

11171000

Sachkonto

 

Maßnahme

Umverlegung/Neuanlage Sprunggrube GS Groß Börnecke

Planansatz/Entwurf

0

Gesamt

20.000 €

 

 


Lageplan