Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 104 KVG LSA die Mittelfreigabe in Höhe von 11.500 € zur Durchführung einer Banketterneuerung in der Zufahrtsstraße zum Löderburger See.
Die Stadt Hecklingen befindet sich bis zum Ablauf der Auslegungsfrist der
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan in der vorläufigen Haushaltsführung.
Nach § 104 KVG LSA darf Sie dabei Aufwendungen und Auszahlungen entstehen
lassen, zu denen Sie rechtlich verpflichtet ist.
Die Verwaltung beabsichtigt die teilweise Erneuerung der Straßenbankette
an der Zufahrtsstraße zum Löderburger See, da diese erheblich ausgefahren sind.
Der derzeitige Zustand birgt Gefahren für Sachschäden, wenn die Bankette durch
Fahrzeuge in Anspruch genommen werden müssen. Hieraus könnten
Schadensersatzansprüche gegen die Stadt erwachsen. Die Pflicht zur Unterhaltung
der Bankette ergibt sich aus der Baulastträgereigenschaft der Stadt Hecklingen
nach dem Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Straßenunterhaltung in der Ortschaft Hecklingen ist mit Rahmenvertrag
an die Firma Hecklinger Stadtbaubetrieb vergeben. Jährlich sind 40.000 € im
Haushaltsplan für Straßenunterhaltungsmaßnahmen in der Ortschaft vorgesehen.
Derzeit wurden bereits 3.664,68 € verwendet.
Die Kostenermittlung beträgt ca. 11.500 €.
Da die Stadt Hecklingen sich in der vorläufigen Haushaltsführung befindet
und aufgrund ausstehender Beschlüsse, Bekanntmachung und Auslegung zum
Zeitpunkt der Ladung zur Sitzung keine Sicherheit über das Inkrafttreten der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes