Betreff
Asphaltreparatur Wilhelm-Bieser-Straße - Bereitstellung finanzieller Mittel zur Straßenunterhaltung sowie Entscheidung über die Durchführung der Beschlussfassung über die Auftragsvergabe im Umlaufverfahren
Vorlage
224/21
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 104 KVG LSA die Mittelfreigabe in Höhe von 9.500 € für die Durchführung einer Baumaßnahme zur Spurrinnenbeseitigung und Asphaltreparatur in der Wilhelm-Bieser-Straße.

               


Die Stadt Hecklingen befindet sich bis zum Ablauf der Auslegungsfrist der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan in der vorläufigen Haushaltsführung.

 

Nach § 104 KVG LSA darf Sie dabei Aufwendungen und Auszahlungen entstehen lassen, zu denen Sie rechtlich verpflichtet ist.

 

Die Verwaltung beabsichtigt die Durchführung einer Reparatur des Straßenbelages in der Wilhelm-Bieser Straße. Hier bestehen erhebliche Asphaltschäden und es haben sich tiefe Spurrinnen gebildet, sodass ein gefahrloses Benutzen der Straße kaum noch möglich ist. Der derzeitige Zustand birgt Gefahren für Sachschäden. Hieraus könnten Schadensersatzansprüche gegen die Stadt erwachsen. Die Pflicht zur Unterhaltung der Straße ergibt sich aus der Baulastträgereigenschaft der Stadt Hecklingen nach dem Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt.

 

Die Straßenunterhaltung in der Ortschaft Hecklingen ist mit Rahmenvertrag an die Firma Hecklinger Stadtbaubetrieb vergeben. Jährlich sind 40.000 € im Haushaltsplan für Straßenunterhaltungsmaßnahmen in der Ortschaft vorgesehen. Derzeit wurden bereits 3.664,68 € verwendet. Im Rahmen der BVL 223/21 sollten weitere 11.500 € gebunden werden.

 

Die Kostenermittlung beträgt ca. 9.500 €.

 

Da die Stadt Hecklingen sich in der vorläufigen Haushaltsführung befindet und aufgrund ausstehender Beschlüsse, Bekanntmachung und Auslegung zum Zeitpunkt der Ladung zur Sitzung keine Sicherheit über das Inkrafttreten der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes aushHaubesteht, möchte die Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage für den Fall des Nichtinkrafttretens der Haushaltssatzung die Legitimation erhalten, die Maßnahme dennoch im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung durchzuführen.

 

Beschlussvorschlag

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

2021

Produkt

54111000

Sachkonto

522100

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

40.000 €

Gesamt

9.500 €