Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 104 KVG LSA die Mittelfreigabe in Höhe von 9.500 € für die Durchführung einer Baumaßnahme zur Spurrinnenbeseitigung und Asphaltreparatur in der Wilhelm-Bieser-Straße.
Die Stadt Hecklingen befindet sich bis zum Ablauf der Auslegungsfrist der
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan in der vorläufigen Haushaltsführung.
Nach § 104 KVG LSA darf Sie dabei Aufwendungen und Auszahlungen entstehen
lassen, zu denen Sie rechtlich verpflichtet ist.
Die Verwaltung beabsichtigt die Durchführung einer Reparatur des
Straßenbelages in der Wilhelm-Bieser Straße. Hier bestehen erhebliche
Asphaltschäden und es haben sich tiefe Spurrinnen gebildet, sodass ein
gefahrloses Benutzen der Straße kaum noch möglich ist. Der derzeitige Zustand
birgt Gefahren für Sachschäden. Hieraus könnten Schadensersatzansprüche gegen
die Stadt erwachsen. Die Pflicht zur Unterhaltung der Straße ergibt sich aus
der Baulastträgereigenschaft der Stadt Hecklingen nach dem Straßengesetz des
Landes Sachsen-Anhalt.
Die Straßenunterhaltung in der Ortschaft Hecklingen ist mit Rahmenvertrag
an die Firma Hecklinger Stadtbaubetrieb vergeben. Jährlich sind 40.000 € im
Haushaltsplan für Straßenunterhaltungsmaßnahmen in der Ortschaft vorgesehen.
Derzeit wurden bereits 3.664,68 € verwendet. Im Rahmen der BVL 223/21 sollten
weitere 11.500 € gebunden werden.
Die Kostenermittlung beträgt ca. 9.500 €.
Da die Stadt Hecklingen sich in der vorläufigen Haushaltsführung befindet
und aufgrund ausstehender Beschlüsse, Bekanntmachung und Auslegung zum
Zeitpunkt der Ladung zur Sitzung keine Sicherheit über das Inkrafttreten der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes
Beschlussvorschlag