Der Stadtrat der Stadt Hecklingen bestätigt den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Im Katzental“. Die vorliegende Begründung wird gebilligt.
Der Entwurf der
2. Änderung des Bebauungsplanes „Im Katzental“ und die Begründung sind nach § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel ist die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der zu fassende Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen. Die Hinweispflicht des § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB gilt entsprechend. Es ist darauf hinzuweisen, dass beim Verfahren nach § 13 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen hat mit Beschluss 172/21 die
Aufstellung der 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Im Katzental“
beschlossen.
Zwischenzeitlich wurde die Ausarbeitung des Entwurfs vorgenommen. Die
Begründung und Planzeichnung des Entwurfs liegen der Beschlussvorlage als
Anlage bei.
Im nächsten Verfahrensschritt sind der Entwurf zu bestätigen sowie die
Begründung zu billigen und beide zur Beteiligung der Öffentlichkeit auszulegen.
Parallel hierzu sind die Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange am Verfahren zu beteiligen.
Nach Ablauf der Auslegungs- und Beteiligungsfrist werden die
eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen einer rechtlichen Würdigung
unterzogen und ggf. ein Abwägungsbeschluss gefasst.
Substanziell liegt im Vergleich zum Vorentwurf keine Veränderung der
Sachlage vor.
Die Verwaltung bittet um Beschlussfassung, damit die nachfolgenden
Verfahrensschritte eingeleitet werden können.
1 – Begründung Entwurf
2 – Planzeichnung Entwurf