Betreff
Annahme einer Spende der Fa. KATHI Rainer Thiele GmbH gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA
Vorlage
236/21
Art
Beschlussvorlage

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Annahme der Sachspende der Fa. KATHI Rainer Thiele GmbH, Berliner Str. 216, 06116 Halle in einem Wert von 1.468,00 Euro zu              


Gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 KVG LSA Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung obliegen den Hauptverwaltungsbeamten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Vertretung.

Entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hecklingen muss über die Annahme einer Spende über 500 Euro bis 50.000 Euro der Haupt- und Finanzausschuss entscheiden.

 

Die Firma KATHI Rainer Thiele GmbH spendet der „Hecklinger Tafel“ Lebensmittel in einer Höhe von 1.468,00 Euro. (siehe Anhang).            

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Spendenrechnung Nr. 547865