Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Annahme der Sachspende der Fa. KATHI Rainer Thiele GmbH, Berliner Str. 216, 06116 Halle in einem Wert von 1.468,00 Euro zu
Gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner
Aufgaben nach § 4 KVG LSA Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von
Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und die Entgegennahme des
Angebotes einer Zuwendung obliegen den Hauptverwaltungsbeamten. Über die
Annahme oder Vermittlung entscheidet die Vertretung.
Entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hecklingen muss über die Annahme
einer Spende über 500 Euro bis 50.000 Euro der Haupt- und Finanzausschuss
entscheiden.
Die Firma KATHI Rainer Thiele GmbH spendet der „Hecklinger Tafel“ Lebensmittel in einer Höhe von 1.468,00 Euro. (siehe Anhang).
Spendenrechnung Nr. 547865