Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beauftragt die Verwaltung, Fördermöglichkeiten zur Aufstellung von 4 Geschwindigkeitsmessanzeigen (1 je OT) zu prüfen.
Sollte es keine entsprechenden Mittel geben, wird die Verwaltung beauftragt, eine Eigenfinanzierung für die 4 Geschwindigkeitsmessanlagen in das HH-Jahr 2022 aufzunehmen.
Die SPD-Fraktion stellte mit Datum vom 02.07.2021 einen Antrag zur
Prüfung der Aufstellung fest installierter Geschwindigkeitsmessanzeigen im
Stadtgebiet der Stadt Hecklingen.
Der Tagesordnungsantrag Nr. TA/019/2021 wurde in der Stadtratssitzung am 20.07.2021
behandelt und der Einbringung eines entsprechenden Beschlusses für die nächste
Sitzung zugestimmt.
Begründet wurde der Antrag damit, dass einige Bereiche der Stadt
Hecklingen (z. B. Hamburger und Staßfurter Straße im OT Hecklingen oder
Ortsdurchfahrt im OT Schneidlingen) Probleme hinsichtlich der Verkehrsdisziplin
aufweisen. In § 3 StVO heißt es: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell
fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist
insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den
persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeugen und Ladung
anzupassen.“ Diese Rechtsvorschrift greift unserer Ansicht nur, wenn diese auch
stetig kontrolliert wird. Da eine stetige Kontrolle durch fest installierte
Messanlagen ausgeschlossen scheint, hält die SPD-Fraktion die Aufstellung von
Geschwindigkeitsmessanzeigen für eine sinnvolle Maßnahme zur Verkehrsdisziplin.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass Geschwindigkeitsüberwachungen
mittels Motivanzeigetafeln einen wichtigen Beitrag leisten können, um die
Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit zu verbessern bzw. ein verträgliches
Geschwindigkeitsniveau zu gewährleisten. Neben der reinen Beschilderung sollte
daher auch das Ziel verfolgt werden, eine maximale Absenkung der tatsächlichen
Geschwindigkeit zu erreichen. Untersuchungen unterschiedlichster Institutionen
haben gezeigt, dass Motivanzeigetafeln nicht nur einen wichtigen Beitrag zur
Reduzierung der Geschwindigkeit, sondern auch zur Reduzierung von Lärm leisten.
Bei der Standortwahl sollten die jeweiligen örtlichen und technischen
Rahmenbedingungen (Verkehrsablauf, Knotenpunkte und Einmündungen,
Sichtverhältnisse, Stromversorgungsmöglichkeiten etc.) in Betracht gezogen
werden.
Die durchschnittlichen Kosten für die Beschaffung derartiger
Geschwindigkeitsanzeigeanlagen (ohne Extras) hängen im Wesentlichen von der
gewählten Art der Stromversorgung ab. Im Falle der Solarstromversorgung liegen
die durchschnittlichen Kosten für eine Anlage entsprechend den 2 beigefügten
Angeboten bei ca. 1.800,00 Euro (brutto).
Als Folgekosten wären die Wartungskosten zu berücksichtigen.
Im Falle der elektrischen Stromversorgung würden bei Installation der
Geschwindigkeitsanlage auf einem bestehenden Mast entsprechend den 2
beigefügten Angeboten die Kosten für eine Anlage bei ca. 1.700,00 Euro (brutto)
liegen.
Hinzu kämen noch Strom- und Wartungskosten als Folgekosten.
Die Prüfung der Finanzierung der Mittel aus dem Haushalt 2021 hat
ergeben, dass für derartige Zwecke keine Mittel zur Verfügung stehen. Auch eine
Finanzierung über Fördermittel kommt nicht in Betracht.
Auf Grund dessen wird versucht, andere Finanzierungsquellen ausfindig zu
machen.
Antrag der SPD-Fraktion
Angebot 1 der Fa. Elan City Frankfurt
Angebot 2 der Fa. wavetec Radar Solutions Solingen