Betreff
Prüfung der Aufstellung fest installierter Geschwindigkeitsmessanzeigen im Stadtgebiet der Stadt Hecklingen
Vorlage
248/21
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beauftragt die Verwaltung, Fördermöglichkeiten zur Aufstellung von 4 Geschwindigkeitsmessanzeigen (1 je OT) zu prüfen.

Sollte es keine entsprechenden Mittel geben, wird die Verwaltung beauftragt, eine Eigenfinanzierung für die 4 Geschwindigkeitsmessanlagen in das HH-Jahr 2022 aufzunehmen.

               


Die SPD-Fraktion stellte mit Datum vom 02.07.2021 einen Antrag zur Prüfung der Aufstellung fest installierter Geschwindigkeitsmessanzeigen im Stadtgebiet der Stadt Hecklingen.

 

Der Tagesordnungsantrag Nr. TA/019/2021 wurde in der Stadtratssitzung am 20.07.2021 behandelt und der Einbringung eines entsprechenden Beschlusses für die nächste Sitzung zugestimmt.

 

Begründet wurde der Antrag damit, dass einige Bereiche der Stadt Hecklingen (z. B. Hamburger und Staßfurter Straße im OT Hecklingen oder Ortsdurchfahrt im OT Schneidlingen) Probleme hinsichtlich der Verkehrsdisziplin aufweisen. In § 3 StVO heißt es: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeugen und Ladung anzupassen.“ Diese Rechtsvorschrift greift unserer Ansicht nur, wenn diese auch stetig kontrolliert wird. Da eine stetige Kontrolle durch fest installierte Messanlagen ausgeschlossen scheint, hält die SPD-Fraktion die Aufstellung von Geschwindigkeitsmessanzeigen für eine sinnvolle Maßnahme zur Verkehrsdisziplin.

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass Geschwindigkeitsüberwachungen mittels Motivanzeigetafeln einen wichtigen Beitrag leisten können, um die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit zu verbessern bzw. ein verträgliches Geschwindigkeitsniveau zu gewährleisten. Neben der reinen Beschilderung sollte daher auch das Ziel verfolgt werden, eine maximale Absenkung der tatsächlichen Geschwindigkeit zu erreichen. Untersuchungen unterschiedlichster Institutionen haben gezeigt, dass Motivanzeigetafeln nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Geschwindigkeit, sondern auch zur Reduzierung von Lärm leisten.

 

Bei der Standortwahl sollten die jeweiligen örtlichen und technischen Rahmenbedingungen (Verkehrsablauf, Knotenpunkte und Einmündungen, Sichtverhältnisse, Stromversorgungsmöglichkeiten etc.) in Betracht gezogen werden.

 

Die durchschnittlichen Kosten für die Beschaffung derartiger Geschwindigkeitsanzeigeanlagen (ohne Extras) hängen im Wesentlichen von der gewählten Art der Stromversorgung ab. Im Falle der Solarstromversorgung liegen die durchschnittlichen Kosten für eine Anlage entsprechend den 2 beigefügten Angeboten bei ca. 1.800,00 Euro (brutto).

Als Folgekosten wären die Wartungskosten zu berücksichtigen.

 

Im Falle der elektrischen Stromversorgung würden bei Installation der Geschwindigkeitsanlage auf einem bestehenden Mast entsprechend den 2 beigefügten Angeboten die Kosten für eine Anlage bei ca. 1.700,00 Euro (brutto) liegen.

Hinzu kämen noch Strom- und Wartungskosten als Folgekosten.

 

Die Prüfung der Finanzierung der Mittel aus dem Haushalt 2021 hat ergeben, dass für derartige Zwecke keine Mittel zur Verfügung stehen. Auch eine Finanzierung über Fördermittel kommt nicht in Betracht.

Auf Grund dessen wird versucht, andere Finanzierungsquellen ausfindig zu machen.

 

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 


Antrag der SPD-Fraktion

Angebot 1 der Fa. Elan City Frankfurt

Angebot 2 der Fa. wavetec Radar Solutions Solingen