Der Stadtrat der Stadt Hecklingen stimmt der Berufung des stellvertretenden Ortswehrleiters Groß Börnecke Kamerad Steffen Westphal in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren mit Wirkung zum 01.10.2021 zu.
Das Ehrenbeamtenverhältnis des stellvertretenden Ortswehrleiters Groß Börnecke Kamerad Steffen Westphal endet am 30.09.2021, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. Diese Wahl wurde bereits am 28.01.2021 durch die aktiven Kameraden der Ortswehr Groß Börnecke durchgeführt. Zur Wahl des neuen Stellvertreters der Ortswehr Groß Börnecke stellte sich nur der Kamerad Steffen Westphal. Am Wahltag, den 28.01.2021 waren von den 27 stimmberechtigten Kameraden 24 anwesend, so dass die Wahl durchgeführt werden konnte. Die Abstimmung erfolgte in geheimer Wahl. Nach Anhörung des Kreisbrandmeisters bestehen keine Bedenken gegen die Ernennung des Kameraden Steffen Westphal zum stellvertretenden Ortswehrleiter Groß Börnecke.
Entsprechend § 15 Abs.3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz
Sachsen-Anhalt hat der Träger der Feuerwehr den stellvertretenden
Ortswehrleiter Groß Börnecke in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6
Jahren zu berufen.