Betreff
Berufung des stellvertretenden Ortswehrleiters Groß Börnecke Kamerad Steffen Westphal in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren
Vorlage
254/21
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen stimmt der Berufung des stellvertretenden Ortswehrleiters Groß Börnecke Kamerad Steffen Westphal in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren mit Wirkung zum 01.10.2021 zu.               


Das Ehrenbeamtenverhältnis des stellvertretenden Ortswehrleiters Groß Börnecke Kamerad Steffen Westphal endet am 30.09.2021, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. Diese Wahl wurde bereits am 28.01.2021 durch die aktiven Kameraden der Ortswehr Groß Börnecke durchgeführt. Zur Wahl des neuen Stellvertreters der Ortswehr Groß Börnecke stellte sich nur der Kamerad Steffen Westphal. Am Wahltag, den 28.01.2021 waren von den 27 stimmberechtigten Kameraden 24 anwesend, so dass die Wahl durchgeführt werden konnte. Die Abstimmung erfolgte in geheimer Wahl. Nach Anhörung des Kreisbrandmeisters bestehen keine Bedenken gegen die Ernennung des Kameraden Steffen Westphal zum stellvertretenden Ortswehrleiter Groß Börnecke.

 

Entsprechend § 15 Abs.3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Sachsen-Anhalt hat der Träger der Feuerwehr den stellvertretenden Ortswehrleiter Groß Börnecke in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren zu berufen.

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt