Betreff
Berufung der stellvertretenden Ortswehrleiterin Schneidlingen Kameradin Anja Ballhause in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren
Vorlage
256/21
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen stimmt der Berufung der stellvertretenden Ortswehrleiterin Schneidlingen Kameradin Anja Ballhause in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren mit Wirkung vom 01.10.2021 zu.

 


Der stellvertretende Ortswehrleiter Schneidlingen, Kamerad Marko Hoppe teilte der Verwaltung mit, dass er mit Wirkung zum 01.10.2021 seine Funktion als Stellvertreter niederlegt. Auf Grund dessen wird in der Ortswehr Schneidlingen eine Neuwahl des Stellvertreters erforderlich, die am 21.08.2021 durchgeführt wurde.  Zur Wahl des zukünftigen stellvertretenden Ortswehrleiters Schneidlingen stellte sich die Kameradin Anja Ballhause.  Um die Voraussetzungen der Funktionsübertragung der Ortswehrleiterin laut Feuerwehrlaufbahnverordnung (LVO-FF) zu erfüllen, ist der Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ noch zu absolvieren. Die Kameradin Anja Ballhause ist bereits für diesen Lehrgang am Institut für Brand- und Katastrophenschutz in Heyrothsberge angemeldet. Da der Kameradin Anja Ballhause der Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ fehlt, ist dieser nach Anhörung des Kreisbrandmeisters innerhalb von zwei Jahre erfolgreich abzuschließen. Sollte die noch erforderliche Ausbildung innerhalb der zwei Jahre nicht absolviert werden, ist die Kameradin aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.

 

Entsprechend § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Sachsen-Anhalt hat der Träger der Feuerwehr die stellvertretende Ortswehrleiterin in das Beamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahre zu berufen.      

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt