Betreff
Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Stadt Hecklingen
Vorlage
259/21
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die der Beschlussvorlage als Anlage beigefügte Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Stadt Hecklingen nebst dieser anliegender Übersichtskarten Friedhöfe (Anlage 1).        


Aufgrund der gesetzlichen Regelungen über die Erhebung von Gebühren und Beiträgen in Sachsen-Anhalt ist die Friedhofsgebührenkalkulation wiederkehrend vorzunehmen.

 

Für den Zeitraum 2021 – 2023 ist dies geschehen und in diesem Zuge wurden auch die Regelungen der Friedhofssatzung der Stadt Hecklingen in enger Zusammenarbeit mit dem Salzlandkreis an die aktuell geltende Rechtslage angepasst.

 

Der daraus resultierende Satzungsentwurf wurde in einer Arbeitsberatung am 04.03.2021 mit den dort anwesenden Stadträten erörtert und in der Folge – nach Einarbeitung und Abstimmung der gewünschten Änderungen mit dem Salzlandkreis - allen Stadträten zur Verfügung gestellt.

 

Auch hiernach gingen bei der Verwaltung keine Anpassungswünsche beziehungsweise Hinweise ein, weshalb nunmehr seitens der Verwaltung der Beschluss der Friedhofssatzung der Stadt Hecklingen angestrebt wird.

 

Der Satzungsentwurf nebst Anlage (Übersichtskarte) liegt dieser Beschlussvorlage an.

Da bereits eine umfassende Information der Räte erfolgt ist, wird auf eine synaptische Darstellung verzichtet.

 

Die Verwaltung bittet um Beschlussfassung.

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Friedhofssatzung Stadt Hecklingen

Übersichtskarten Friedhöfe (Anlage 1)