Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die der Beschlussvorlage als Anlage beigefügte Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Stadt Hecklingen nebst dieser anliegender Übersichtskarten Friedhöfe (Anlage 1).
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen über die Erhebung von Gebühren und
Beiträgen in Sachsen-Anhalt ist die Friedhofsgebührenkalkulation wiederkehrend
vorzunehmen.
Für den Zeitraum 2021 – 2023 ist dies geschehen und in diesem Zuge wurden
auch die Regelungen der Friedhofssatzung der Stadt Hecklingen in enger
Zusammenarbeit mit dem Salzlandkreis an die aktuell geltende Rechtslage
angepasst.
Der daraus resultierende Satzungsentwurf wurde in einer Arbeitsberatung
am 04.03.2021 mit den dort anwesenden Stadträten erörtert und in der Folge –
nach Einarbeitung und Abstimmung der gewünschten Änderungen mit dem
Salzlandkreis - allen Stadträten zur Verfügung gestellt.
Auch hiernach gingen bei der Verwaltung keine Anpassungswünsche
beziehungsweise Hinweise ein, weshalb nunmehr seitens der Verwaltung der
Beschluss der Friedhofssatzung der Stadt Hecklingen angestrebt wird.
Der Satzungsentwurf nebst Anlage (Übersichtskarte) liegt dieser
Beschlussvorlage an.
Da bereits eine umfassende Information der Räte erfolgt ist, wird auf
eine synaptische Darstellung verzichtet.
Die Verwaltung bittet um Beschlussfassung.
Friedhofssatzung Stadt Hecklingen
Übersichtskarten Friedhöfe (Anlage 1)