Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Annahme der Sachspende der Aktionsbündnis Stadt Hecklingen in einem Wert von 801,47 € zu.
Gemäß § 99 Abs. 6
KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 KVG LSA
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an
Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA
beteiligen. Die Erwerbung und die Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung
obliegen den Hauptverwaltungsbeamten. Über die Annahme oder Vermittlung
entscheidet die Vertretung.
Entsprechend der
Hauptsatzung der Stadt Hecklingen muss über die Annahme einer Spende über 500 €
bis 50.000 € der Haupt- und Finanzausschuss entscheiden.
Die Aktionsbündis
Stadt Hecklingen spendet für die „Domäne“ in Groß Börnecke eine Sitzraufe in
Höhe von 801,47 €.
Spendenrechnung 576/2021
Spendenrechnung 20283825