Betreff
Spendenaktion für den Ausbau der Sportanlage Grundschule Hecklingen
Vorlage
414/23
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Hecklingen prüft die Erneuerung der Bolzplatzfläche in der Grundschule Hecklingen und ermittelt die Kosten. Zur Realisierung der Maßnahme nimmt die Stadt Hecklingen Spenden entgegen.

Die Stadt Hecklingen bewirbt diese Spendenaktion unter anderem auf der Homepage und mit Pressemitteilungen. Weitere Möglichkeiten der aktiven Werbung sollen genutzt werden.

 


Spendenaktion für den Ausbau der Sportanlage Grundschule Hecklingen

 

Mit Schreiben vom 21.03.2023 beantragte Dr. Roger Stöcker in Vertretung für die SPD Fraktion im Stadtrat der Stadt Hecklingen folgenden Sachverhalt:

 

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beauftragt die Stadtverwaltung, zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Spendenkonto für den Ausbau einer Sportfläche (z.B. Kunstrasen) der Sportanlage auf dem Schulhof der Grundschule Hecklingen im OT Hecklingen einzurichten, diese Spendenaktion über alle seine Kanäle (Bekanntmachungen, Homepage, Pressemitteilung) zu bewerben und aktiv bei der Spendenakquise mitzuwirken. Sollte die noch zu ermittelnde Spendensumme erreicht sein, kann das Spendenkonto wieder abgeschafft werden. Die Umland Wohnungsbau GmbH hat sich bereit erklärt, die Installation des Kunstrasens zu übernehmen.

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Es handelt sich bei dieser Beschlussvorlage lediglich um den Beschluss ein Spendenkonto einzurichten. Die Umsetzung kann entweder über das Hauptgirokonto oder über ein extra einzurichtendes Girokonto erfolgen. Die Umsetzung wird kostenminimierend durchgeführt.

 

Weiterhin sind die Kosten des angestrebten Projektes und die Umsetzung einer Planungsleistung unklar. Im Hinblick auf die Umsetzung wird ein nachfolgender Stadtratsbeschluss über die Ausführung notwendig werden in dem die Mittel und die Ausführungsbeschreibung enthalten sind.

 

Es ist weiterhin zu klären sein, wie lange die Gelder gesammelt werden.

 

„Die Verwaltung hat die Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, die grundsätzlich durch die Vertretung oder aber in Abhängigkeit der jeweiligen Hauptsatzungsregelungen vor Ort durch einen beschließenden Ausschuss oder den Hauptverwaltungsbeamten zu treffen sind, vorzubereiten. Nach der Entscheidung über die Annahme der Spende, Schenkung und ähnlichen Zuwendung ist diese im Haushalt zu verbuchen.“ (Statistisches Landesamt)

 

Bei Nichtumsetzung der noch zu planenden Investition werden die gesammelten Gelder dem Haushalt zugeführt. (§34 KomHVO) „Ihre spätere Verwendung erfolgt im Rahmen der Gesamtdeckung der Haushaltsmittel für die allgemeine Aufgabenerfüllung der Kommune.“


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

2023

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

Kosten im Rahmen der Spendengewinnung über ein Spendenkonto:

 

Im Rahmen der Einrichtung eines Spendenkontos, der Erfassung der Spenden und Verwaltungsarbeiten fallen Kosten an, die teilweise nicht beziffert werden können. Für die Einrichtung und Benutzung eines Spendenkontos fallen die üblichen Gebühren eines Girokontos an. Für die Erfassung der Spenden in der Buchhaltung, Ausfertigung von Spendenquittungen und sonstigen Tätigkeiten der Verwaltung fallen interne Kosten aus dem laufenden Verwaltungshaushalt in Form von Arbeitszeit, Porto und Papierkosten an.

 

Kosten im Rahmen der Werbung:

 

Im Rahmen der aktiven Werbung fallen interne Kosten aus dem laufenden Verwaltungshaushalt an, die teilweise nicht beziffert werden können. Kosten für die weitere aktive Werbung können in Form von Gebühren auf Facebook, das Schalten von Anzeigen oder interne Kosten der Verwaltung anfallen.

 

Folgekosten:

 

Im Beschlussantrag der SPD Fraktion wird die notwendige Höhe der Kosten für den Ausbau der Sportanlage nicht untersetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass Planungsleistungen, auch als interne Kosten, zur Ermittlung der Kosten des Vorhabens anfallen.

 

Kosten für die Umsetzung, Ausführung der Bauleistung, sollen laut Antrag und Begründung der SPD Fraktion nicht anfallen, da sich die Umland Wohnungsbau GmbH bereit erklärt haben soll, diese Kosten zu übernehmen.

 


Antrag vom 21.03.2023 der SPD Fraktion